Wappen mit Schrift

Auszüge aus dem Amtsblatt der Gemeinde Reinsberg, Ausgabe vom 12.03.2007: 

Brandschutz - Sicherheit fürs Leben

Sehr geehrte Einwohner unserer Ortsteile,

Brände stellen sowohl in gewerblichen und öffentlichen Gebäuden als auch in Wohngebäuden eine große Gefahr dar. Jährlich sterben in Deutschland Menschen durch Brände oder tragen Verletzungen davon, Sachschäden gehen in die Milliarden.

Zum Schutz von Leben und Sachwerten müssen daher unbedingt geeignete Brandschutzkonzepte zum Einsatz kommen. Die Gemeinde Reinsberg hat als örtliche Brandschutzbehörde in den letzten Monaten auf Grundlage des Sächsischen Gesetzes über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz unter Beteiligung der Gemeinde- und Ortswehrleitungen im Gemeinderat den Brandschutzbedarfsplan aufgestellt und im Monat Januar beschlossen. Vorhandene Ausstattung und Leistungsfähigkeit der Feuerwehren wurde bewertet, das Gefährdungspotential abhängig von den Schwerpunkten in unserem Gemeindegebiet ermittelt, die Erreichbarkeit aller Siedlungspunkte als auch die Angaben zur Löschwasserversorgung untersucht, die Standorte der Gerätehäuser auf den Prüfstand gestellt. Für die von der Feuerwehr zu erfüllenden Aufgaben und für die Erreichung der Schutzziele wurden notwendige Personalstärke, deren Ausbildung und die notwendige technische Ausstattung definiert. Daraus abgeleitet ist ein umfangreicher Investitionsbedarf in den nächsten Jahren zu decken. Im Finanzplan der Gemeinde sind die Vorhaben im Wesentlichen berücksichtigt, die Umsetzung ist immer auch von der Bereitstellung notwendiger Fördermittel abhängig. Löschfahrzeuge, technische Ausstattung und persönliche Schutzkleidung als auch der Umbau des Feuerwehrgerätehauses in Neukirchen sind die Aufgaben der nächsten Jahre, um die Anforderungen auch in der Zukunft zu meistern.

Der Bereich Brandschutz hat in den letzten Jahren enorme Veränderungen erfahren. Was sich nicht geändert hat, ist das notwendige Engagement der Freiwilligen Feuerwehren im Ehrenamt in unseren Ortschaften. Im Gemeinderat am 27.02.2007 konnte ich als Fachverantwortlicher für Feuerwehren in unserer Gemeinde, zuständig für die Feuerwehrangelegenheiten, auf ein sehr ereignisreiches Feuerwehrjahr 2006 Rückschau halten. Nach den Jahreshauptversammlungen, die im Dezember und im Januar wieder erfolgreich in allen Ortschaftswehren durchgeführt wurden, gab ich zum Abschluss des Dienst- und Ausbildungjahres meinen Bericht ab.

In diesem Bericht konnte ich die Gewährleistung der Einsatzbereitschaft der Feuerwehren in allen Alarmierungsfällen bestätigen. 61 Einsätze waren 2006 in unserem Gemeindegebiet erforderlich. Zusätzlich zu den regelmäßigen Dienstdurchführungen in allen Feuerwehren und wieder umfangreichen Aus- und Fortbildungsmaßnahmen ist das ein riesiges Potential an persönlichem Einsatz für die Gemeinschaft. Der Alltag der Feuerwehren in unserer Gemeinde wurde im Jahr 2006 von mehreren großen Brandereignissen bestimmt. Scheune, Stoppelfelder, Stallgebäude wurden ein Opfer von Flammen, ein Wohngebäude stark beschädigt. Es konnte in jedem Fall durch das gemeinsame Wirken der Ortschaftswehren Schlimmeres verhindert werden. Menschen oder Tiere waren nicht zu Schaden gekommen.

Technische Hilfeleistung gehörte in zahlreichen Fällen in allen Orten zum Einsatzgeschehen. Verkehrsunfälle, Sturmschäden, Schmelzwasser - egal wann, egal wie oft, die Kameradinnen und Kameraden waren mit ihren Fahrzeugen, mit ihrer Ausrüstung zur Stelle, wenn es erforderlich war. Auch zu groß geratene Brauchtumsfeuer führten zu Alarmierungen, hier könnte die Wahrnehmung der eigenen Verantwortung durch die Bürger allerdings Abhilfe schaffen.

Die Vielzahl der Ereignisse machte mehr als deutlich, welch wichtige örtliche Einrichtungen die Freiwilligen Feuerwehren sind. Die Kameradinnen und Kameraden konnten ihren Ausbildungsstand häufig unter Beweis stellen, waren aber auch an Grenzen gekommen. Der Rückgang im Personalbestand im Jahr 2006 in den aktiven Mannschaften bereitet allen Verantwortlichen für Brandschutzangelegenheiten Sorgen. Dem zu begegnen gibt es aber bereits gute Gedanken, die im ersten Ortswehrleiterausschuss im Februar von den Wehrleitungen aufgegriffen wurden und zur erfolgreichen Umsetzung in diesem Jahr in Angriff genommen werden.

Die Fehlalarmierungen durch die im Gewerbegebiet mit modernster Technik und Brandmeldeanlage ausgestattete Firma UKM waren in 2006 zu zahlreich, eine zusätzliche Belastung, wir hoffen aber durch Gespräche mit der Firma die Mängel in der Organisation abstellen zu können.

Für die Ortschaftswehren Bieberstein und Dittmannsdorf wurden in den Jahreshauptversammlungen neue Wehrleitungen und Ausschüsse gewählt. Kamerad Holger Küchenmeister leitet zukünftig als Wehrleiter die Geschicke der FF Bieberstein, sein Stellvertreter ist Kamerad Hartmut Mühlig. Kamerad Rico Ebert übernimmt nun als gewählter Wehrleiter die FF Dittmannsdorf, ihm zur Seite steht Kamerad David Busch, ein noch junger Kamerad. Nach Zustimmung des Gemeinderates wurden alle gewählten Führungskräfte durch den Bürgermeister Hubricht in ihre Funktionen bestellt.

Wir wünschen den Kameraden viel Erfolg in ihrer verantwortungsvollen Tätigkeit.

Foto: Bürgermeister bei der Übergabe der Bestellungsurkunden 

Die Gemeinde Reinsberg hat in allen 5 Ortschaftswehren leistungsfähige Einsatzkräfte vor Ort. Vorhandene Defizite können durch gemeinsame Aufgabenerfüllung ausgeglichen werden. Im Jahr 2006 haben die Kameradinnen und Kameraden das häufig unter Beweis gestellt. Um allen Anforderungen gerecht zu werden muss die Mannschaft weiter ausgebildet und die Technik weiter modernisiert werden. Darüber hinaus gehören unsere Feuerwehren in allen Ortschaften auch zu den Aktiven in anderen Vereinen, die Kameradinnen und Kameraden engagieren sich im Gemeinderat, in Ortschaftsräten, zu Orts- und Vereinsfesten, organisieren selbst Feuerwehrfeste. Zuletzt konnten wir 2006 ein sehr gelungenes Gründungsjubiläum der FF Bieberstein feiern.

Mitglied einer Freiwilligen Feuerwehr ist ein sehr verantwortungsvolles und ganz wichtiges Ehrenamt, was auch 2007 wieder von unseren Kameradinnen und Kameraden mit Freude ausgeführt werden wird.

Wünschen wir uns den notwendigen Erfolg dazu.

Gut Wehr!

Lucius
Fachverantwortlicher für Feuerwehren

  

Beschlüsse des Gemeinderates vom 30.01.2007

Öffentliche Sitzung

Beschluss-Nr. IV/33/2007-01
Der Gemeinderat beschließt den Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Reinsberg.
Nach Beschlussfassung ist der Brandschutzbedarfsplan der unteren Brandschutz-, Rettungsdienst- und Katastrophenschutzbehörde vorzulegen.

  

Beschluss-Nr. IV/33/2007-02
Der Gemeinderat beschließt, das Verfahren zur Anerkennung eines eigenständigen Ortsteiles "Gotthelffriedrichsgrund", Einwohnerantrag vom 18.09.2006 durchzuführen.

  

Beschluss-Nr. IV/33/2007-03
1. Der Gemeinderat stimmt den überplanmäßigen Ausgaben für die Erstattung für Betreuungsplätze in Fremdgemeinden in Höhe von 7.491,67 EUR (HHST 1.4646.712) zu. Die Mittel werden für übertragbar erklärt.
2. Der Gemeinderat erklärt die Mittel der HHST 1.7900.520 für übertragbar.
3. Der Gemeinderat beschließt die Bildung der in der Anlage aufgeführten Haushaltsreste von Position 1 - 12.

  

Beschluss-Nr. IV/33/2007-04
Der Gemeinderat Reinsberg stimmt dem endgültigen Verbleib des Überschusses 2006 von ca. 8,5 TEUR bei der Freizeit- und Fremdenverkehrs GmbH Tourist Reinsberg zur Reduzierung des Verlustvortrages zu.

  

Beschluss-Nr. IV/33/2007- 05
Der Gemeinderat Reinsberg beschließt die Zahlung von insgesamt 39.950 EUR Verlustausgleich im Haushaltsjahr 2007 an die Freizeit- und Fremdenverkehrs GmbH Tourist Reinsberg in Raten zum
28.02. je 9.000,00 EUR
30.04. je 12.950,00 EUR
30.09. je 9.000,00 EUR
31.10. je 9.000,00 EUR.

  

Beschluss-Nr. IV/33/2007-06

Der Gemeinderat stimmt überplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 11.660 EUR für die Erhöhung des Investzuschusses auf 31.660,00 EUR an den Spielmannszug Hirschfeld zur Durchführung und Finanzierung der Investitionsmaßnahme Dachsanierung einschließlich Austausch der Gaubenfenster am Vereinsgebäude zu.
Die Finanzierung erfolgt aus Mehreinnahmen aus Gemeindeanteil Einkommenssteuer und Umsatzsteuer.

  

Beschluss-Nr. IV/33/2007-07

Der Gemeinderat stimmt überplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 3.340 EUR für Betriebskosten an den Spielmannszug Hirschfeld zu.
Die Finanzierung erfolgt aus Mehreinnahmen aus Gemeindeanteil Einkommenssteuer und Umsatzsteuer.

  

Beschluss-Nr. IV/33/2007-08
Der Gemeinderat der Gemeinde Reinsberg beschließt vorerst keine weitere Klage zur privaten Haftung einzureichen und ein Angebot des Rückkaufes für das Grundstück Kirchberg 1 im OT Neukirchen an ... bis zur Höhe von 5.000 EUR, abzüglich der offenen Forderungen abzugeben.

  

Beschluss-Nr. IV/33/2007-09
Der Gemeinderat der Gemeinde Reinsberg beschließt den Verkauf einer Teilfläche von ca. 80 m² aus dem Flst.- Nr. 31/3 Gmk. Burkersdorf an ..., zum Preis von 2,70 EUR/m².
Die Vermessungs- und Beurkundungskosten trägt der Käufer.
Der Bürgermeister wird ermächtigt, den Kaufvertrag vor dem Notar abzuschließen.

  

Beschluss-Nr. IV/33/2007-10
Der Gemeinderat der Gemeinde Reinsberg beschließt den Verkauf einer Teilfläche von ca. 40 m² aus dem Flst.- Nr. 31/3 Gmk. Burkersdorf an ..., zum Preis von 2,70 EUR/m².
Die Vermessungs- und Beurkundungskosten trägt der Käufer.
Der Bürgermeister wird ermächtigt, den Kaufvertrag vor dem Notar abzuschließen.

   

Beschluss-Nr. IV/33/2007-11
Der Gemeinderat der Gemeinde Reinsberg genehmigt den geschlossenen Kaufvertrag UR-Nr. 870/2006 vom 24.05.2006 in Verbindung mit Messungsanerkennung UR-Nr. 2035/2006 vom 29.11.2006, Verkauf einer Teilfläche des kommunalen Grundstückes Flst.- Nr. 141/1, gebildetes Flurstück Nr. 141/2 Gmk. Dittmannsdorf, zwischen ..., zum Kaufpreis von 4.066,00 EUR in der vorliegenden Form.

  

Das Hauptamt informiert

Hinweise zur Tierhaltung

Immer wieder erreichen uns Mitteilungen, dass die Tierhalter ihre Tiere nicht ordnungsgemäß beaufsichtigen und frei herumlaufen lassen, bzw. die Verunreinigungen durch Tiere besonders auf Gehwegen nicht unverzüglich beseitigen.

Wir möchten aus diesem Grund noch einmal auf die Polizeiverordnung der Gemeinde Reinsberg betreffs Verunreinigung durch Tiere - hier besonders Hunde - hinweisen:

Auszug aus der Polizeiverordnung der Gemeinde Reinsberg in der Fassung der Bekanntmachung vom 01.03.2004:

§ 1 - Geltungsbereich

Diese Polizeiverodnung gilt im gesamten Gebiet der Gemeinde Reinsberg.

§ 2 - Begriffsbestimmungen

(1) Öffentliche Straßen sind alle Straßen, Wege und Plätze, die dem öffentlichen Verkehr gewidmet sind oder auf denen tatsächlich öffentlicher Verkehr stattfindet (§ 2 Abs. 1 Sächsisches Straßengesetz (SächsStrG)). (2) Gehwege sind die dem öffentlichen Fußgängerverkehr gewidmeten oder die ihm tatsächlich zur Verfügung stehenden Flächen ohne Rücksicht auf ihren Ausbauzustand. Sind solche Gehwege nicht vorhanden, gelten als Gehwege die seitlichen Flächen am Rande der Fahrbahn in einer Breite von 1,0 m. Als Gehwege gelten auch Fußwege, Fußgängerzonen und verkehrsberuhigte Bereiche im Sinne von § 42 Abs. 4 a der StVO. (3) Grün- und Erholungsanlagen sind allgemein zugängliche, gärtnerisch gestaltete Anlagen, die der Erholung der Bevölkerung oder Gestaltung des Orts- und Landschaftsbildes dienen. Dazu gehören auch Verkehrsgrünanlagen und allgemein zugängliche Kinderspielplätze.

§ 5 - Verunreinigung durch Tiere

(1) Den Haltern und Führern von Tieren ist es untersagt, die Flächen im Sinne des § 2, die regelmäßig von Menschen genutzt werden, durch ihre Tiere verunreinigen zu lassen.
(2) Der Tierhalter bzw. -führer hat sein Tier von öffentlich zugänglichen Sport- und Kinderspielplätzen fernzuhalten.
(3) Die entgegen Abs. 1 und 2 durch Tiere verursachten Verunreinigungen sind von den jeweiligen Tierführern unverzüglich zu beseitigen.

Ordnungswidrig handelt wer vorsätzlich oder fahrlässig Tiere so hält oder beaufsichtigt, dass andere Menschen, Tiere oder Sachen belästigt oder gefährdet werden; nicht dafür sorgt, dass Tiere im öffentlichen Verkehrsraum nicht ohne Aufsichtsperson frei herumlaufen; nicht dafür sorgt, dass der Hund angeleint ist bzw. einen Maulkorb trägt; ein Tier nicht von öffentlich zugänglichen Liegewiesen oder Kinderspielplätzen fernhält; die durch Tiere verursachten Verunreinigungen nicht unverzüglich entfernt.

Wir bitten alle Tierhalter, diese Hinweise zu beachten.

i. A. Schirrmeister
SB Bürgerbüro

  

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Reinsberg, 03/2007