Sehr geehrte Einwohner unserer Ortsteile,
mit dem Sommeranfang ging für 2 unserer kleinsten Ortsteile endlich ein besonderer Wunsch in Erfüllung. Lassen Sie mich mit unserem Neuling, wenn man das bei einem Alter von ca. 330 Jahren überhaupt sagen darf, dem 9. Ortsteil unserer Gemeinde beginnen.
Gotthelffriedrichsgrund - auch bekannt unter Neudorf oder Burkersdorf B - der letztere Name Burkersdorf B entstand mit der Eingemeindung 1934 nach Burkersdorf. Nun, 73 Jahre danach, hatte eine überwältigende Mehrheit der Einwohner des Ortes um die Rückbenennung auf den ursprünglichen Namen gebeten. Altbürgermeister Helm hatte Anfang der 90er Jahre schon einmal versucht, diesen historischen Namen wieder einzuführen. Damals fehlte aber die Unterstützung aus dem Ort selbst.
Um 1870 wurde die ca. 15 ha große Gründung von Gotthelf Friedrich von Schönberg zur Ansiedlung von Lohnarbeitern, Dienstboten, Knechten und Mägden des Ortes vorgenommen. Seither war Schreibweise und Namensausführung auch immer in Veränderung. Die erste urkundliche Schreibweise um 1685 gleicht der heutigen "Gotthelffriedrichsgrund". Um 1719 wurde dann getrennt geschrieben. 1786 findet die Getrenntschreibung noch den Zusatz "Neudorf". 1875 schrieben die Chronisten "Gotthelf-Friedrichsgrund-Neudörfchen bei Bieberstein". Interessant ist auch die Ortsentwicklung. In Aufzeichnungen von 1786 ist die Bevölkerung von Gotthelffriedrichsgrund wie folgt benannt. Es habe "1 besessenen Mann" gegeben - das ist ein vollberechtigter bäuerlicher Hufenbesitzer. Dann habe es "1 Gärtner" gegeben - das war in der damaligen Lesart ein Hauseigentümer mit Gartennahrung von nur geringer Größe, was nicht zur Familienernährung reichte. Dann sind noch "20 Häusler" benannt - das waren Hauseigentümer ohne Feld und nur für Lohnarbeit. Die Anzahl der "Inwohner" lässt sich schwer nachvollziehen - das sind aus den Überlieferungen die Hausgenossen (Einmieter) wie Dienstboten, Knechte oder erwachsene Kinder. Auf jeden Fall gab es 22 Häuser, die um 1786 das Dorf bildeten. Die Einwohnerzahl muss zudem zwischen 100 und 150 gelegen haben. 1834 wurden dann erstmals 144 Einwohner gezählt, 1871 sogar 149, 1910 nur 94 und 1925 dann 92. Mit der heutigen Einwohnerzahl von 84 knüpft Gotthelffriedrichsgrund also an diese Zeit wieder an. Die Enkelin des letzten Bürgermeisters von Gotthelffriedrichsgrund, unsere Ortsvorsteherin Frau Mühlig, hat nun 3 Ortsteile in ihrer Ortschaft, Gotthelffriedrichsgrund, Burkersdorf und Bieberstein.

Am 30. Juni feierte ganz Gotthelffriedrichsgrund die Hochzeit von Simone und Holger Küchenmeister. Da in kleinen Orten gern alle und alles zusammen gefeiert wird, sollte auch dem neuen Brautpaar die würdige Aufgabe der Enthüllung der neuen Ortseingangstafel zuteil werden. Unter großer Anteilnahme der Ortsbevölkerung, der Familie von Schönberg und Gemeinde sowie Ortschaftsräten konnten bei den Klängen des Steigermarsches die jungen Eheleute Gotthelffriedrichsgrund auch auf der Ortstafel wieder sichtbar machen. Wir wünschen, dass sich dieses stolze kleine Dörfchen gut in den Reigen der Orte einbringt.
Steinbach hat nun mit seinen 103 Einwohnern einen gleichwertigen Konkurrenten. Aber unsere Steinbacher stehen dem auf keinen Fall nach. Am gleichen Tage beging man in Steinbach das traditionelle Straßenfest, diesmal im wahrsten Sinne des Wortes, denn es konnte die neu gebaute Helbigsdorfer Straße eingeweiht werden. Ca. 30 Steinbacher Einwohner, der Ortschaftsrat und einige Gäste erlebten pünktlich 14 Uhr den Bandschnitt von Ortsvorsteher Herrn Beier und als Dankeschön für sein Engagement für Steinbach von Herrn Kutschke. Dann mussten Bürgermeister, Ortsvorsteher, Gemeinderat und Herr Kutschke mit dem Blumenkarren ein Stück der neuen Straße abfahren.

Für die Kinder stand dazu die Ponykutsche bereit. Mit 280 TEuro bei einer Förderung durch den Freistaat von ca. 200 TEuro hat in diesem Jahr die Gemeinde den Bauschwerpunkt nach Steinbach gelegt. Der Bau der kompletten Helbigsdorfer Straße in einer Länge von 620 m mit Wendeschleife und Bushaltestelle am Ortseingang bis Abzweig Richtung Helbigsdorf, dazu die Erneuerung der Straßenbeleuchtung und Straßenentwässerung konnte in nur 3 Monaten realisiert werden. Steinbach gehört nun zu den saubersten Orten unserer Gemeinde. In den kommenden Wochen wird noch ein PKW-Parkplatz für Wanderer an der Buswendeschleife angelegt. Eine Wandertafel soll dort zusätzlich zur besseren Orientierung der Wanderfreunde beitragen. Ich möchte hiermit die Steinbacher auch an die Verbesserung der Abwasserbehandlung in ihren Grundstücken erinnern, denn unter Einbeziehung der nun möglichen Förderung ist auch diese Aufgabe lösbar. Und noch Etwas, die Kraftfahrer von Lastzügen sollten sich schnellstens überlegen, wo ihre Brummis am Wochenende zukünftig abgestellt werden. Gemeindeparkplätze, Haltestellen und Buswendeschleifen sind dazu nicht gedacht! Das Letztgenannte, liebe Leserinnen und Leser, gilt nicht nur für Steinbach. Bedenken Sie, die Gemeindekasse kann nicht zur Schaffung von Betriebsabstellflächen für Lastkraftwagen missbraucht werden. Dafür sind unsere Gemeindemittel zu knapp.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Bürgermeister
Bernd Hubricht
Öffentliche Sitzung
| Beschluss-Nr. IV/38/2007-36 |
| Der Gemeinderat nimmt den Stand der aufgestellten Jahresrechnung 2006 zur Kenntnis. |
| Beschluss-Nr. IV/38/2007-37 |
| Der Gemeinderat stimmt den außer- und überplanmäßigen Ausgaben lt. Anlage 1 zum Rechenschaftsbericht der Jahresrechnung 2006 gemäß § 79 Sächs GemO zu. |
| Beschluss-Nr. IV/38/2007-38 |
| Der Gemeinderat bestellt einen Mitarbeiter des Rechnungsprüfungsamtes des Landratsamtes Freiberg zur örtlichen Prüfung für die Jahresrechnung 2006. |
| Beschluss-Nr. IV/38/2007-39 |
| 1. Der Gemeinderat beschließt die
Aufhebung der öffentlichen
Ausschreibung vom 11.05.2007 zur
Beschaffung Tragkraftspritzenfahrzeug
TSF-W/Z. 2. Zur Beschaffung eines Tragkraftspritzenfahrzeug TSF-W/Z einschließlich Feuerwehrtechnischer Beladung für die Freiwillige Feuerwehr Hirschfeld ist eine beschränkte Ausschreibung durchzuführen. Beteiligt werden die 3 Firmen, die ihr Angebot bei der öffentlichen Ausschreibung abgegeben hatten. 3. Der Bürgermeister wird ermächtigt, nach Vorliegen der Angebote die Vergabe an den wirtschaftlichsten Bieter zu entscheiden. |
| Beschluss-Nr. IV/38/2007-40 |
|
Der Gemeinderat beschließt für die Einrichtung Kinderbetreuung durch Tagespflegeplätze in Bieberstein die Zusammenarbeit mit Frau Boew, Freiberg. |
| Beschluss-Nr. IV/38/2007-41 |
| Der Gemeinderat stimmt überplanmäßigen Ausgaben zur Finanzierung der Jahresinstandsetzung des Sportrasens auf dem Sportplatz Dittmannsdorf in Höhe von 5.500,00 EUR zu. Die Finanzierung erfolgt zu 1.100,00 EUR aus Mitteln der SG Dittmannsdorf und 4.400,00 EUR Minderausgaben der Position Kreisumlage (1.90.832). |
| Beschluss-Nr. IV/38/2007-42 |
| Der Gemeinderat nimmt die Höhe der
angenommenen Sponsorengelder zur
Kenntnis und bestätigt deren
Verwendung. Feuerwehren: Einnahmen 3.440,00 EUR - Deckung von Ausgaben für Grundstücksbewirtschaftung, Geräte sowie Übungen und Einsätze Grundschule: Einnahmen 250,00 EUR - Ausgaben für Ganztagsangebote (Honorare, Geräte und Lernmittel). |
| Beschluss-Nr. IV/38/2007-43 |
| Der Gemeinderat der Gemeinde
Reinsberg beschließt den Verkauf der
beiden Flurstücke Nr. 45m und 45n der
Gemarkung Hirschfeld mit einer Größe
von insgesamt 1.900 m² an ..., zum
Preis von 11,00 Euro. Für Dienstbarkeit
der Wasser-, Abwasserleitung wird eine
Entschädigung von 200,00 EUR gezahlt. Der Bürgermeister wird ermächtigt, den Kaufvertrag vor dem Notar zu schließen mit Rückfallklausel bei einer Nichtbebauung innerhalb von 5 Jahren. |
| Beschluss-Nr. IV/38/2007-44 |
| Der Gemeinderat der Gemeinde Reinsberg genehmigt den Kaufvertrag UR-Nr. 971/2007 vom 29.05.2007 zum Verkauf einer Teilfläche des Flurstückes Nr. 478/1 Gmk. Niederreinsberg an ... zum Kaufpreis von 14.400,00 EUR, in der vorliegenden Form. |
| Beschluss-Nr. IV/38/2007-45 |
| Der Gemeinderat der Gemeinde
Reinsberg genehmigt die von den Käufern
... die mit Urkunde Nr. 971/2007
erworbene Teilfläche von 1.600 m² des
Flurstückes Nr. 478/1 Gmk.
Niederreinsberg beantragte
Grundschuldbestellung. Das Flst.- Nr. 478/1 darf vorerst im Ganzen belastet und vor Eigentumsumschreibung Hypotheken oder Grundschulden in beliebiger Höhe bestellt werden. Die Notarin wird beauftragt, die Eintragung der Grundpfandrechte erst zu beantragen, wenn ihr der Gläubiger schriftlich bestätigt hat, die Sicherungsabrede und Zahlungsanweisung zu beachten und sich unwiderruflich verpflichtet hat, nach Vorliegen des amtlichen Fortführungsnachweises für die zum Pfandobjekt gehörende Teilfläche die nicht mit verkaufte Restfläche auflagenfrei aus der Mithaft zu entlassen. |
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