Wappen mit Schrift

Auszüge aus dem Amtsblatt der Gemeinde Reinsberg, Ausgabe vom 12.11.2007: 

Für den Notfall vorgesorgt?

Sehr geehrte Einwohner unserer Ortsteile!

mit den Novembertagen vollziehen wir wohl den grauesten Monat im Jahreskreis. Feiertage wie der Buß- und Bettag und Sonntage wie Volkstrauertag und Totensonntag regen in diesen Wochen besonders zum Nachdenken an. Ich möchte Ihnen mit meinen Zeilen und dem eingelegten Heftchen ein weiteres Thema nahe legen, was wir im bewegten Alltag fast täglich in den Nachrichten aus aller Welt hören, aber für unsere Realität verdrängen. Die gezielte Vorsorge für Notsituationen für den Moment, wo normale alltägliche Lebensabläufe durch Katastrophen, Havarien und Krisen nicht mehr funktionieren.

Die älteren Generationen sind durch Kriegsjahre und manchem Naturereignis mit diesem Thema vertraut. Die meisten von uns haben eine annähernd ähnliche Situation vom 12. bis 14. August 2002 in unseren Orten erlebt, wo das Jahrhunderthochwasser durch Überschwemmung, Straßensperrung, Telefon- und Stromausfall das gewohnte Leben plötzlich mit einem Schlag veränderte. Oder denken Sie an Wintereinbrüche, wo über Stunden der eine oder andere Straßenzug nicht passierbar ist und dazu vielleicht noch Stromausfall eintritt. Auch Brandereignisse in unseren Orten gehören zu realen Gefahren und Ausnahmesituationen, die immer wieder eintreten und dann für Familien, Betriebe und Anwohner zu Ausnahmesituationen führen. Alle diese Szenarien stellen an Betroffene plötzlich Anforderungen, die im Alltag nicht abverlangt werden. Deshalb sollten wir uns ab und zu die Fragen stellen:

Bin ich auf solche Notsituationen vorbereitet?
Kann ich mir und anderen in Notsituationen helfen?
Weiß ich wie ich mich in solchen Notsituationen richtig verhalte?

Feuerwehren, Rettungsdienste und Katastrophenschutz stehen bereit, um in Gefahrenlagen vom Brand bis hin zur Naturkatastrophe oder anderen Krisenereignissen Aufgaben zum Schutz der Bevölkerung wahrzunehmen. Aber für Ihr richtiges Verhalten und den Selbstschutz Ihrer Familie sind Sie verantwortlich. Ist der Notfall eingetreten, sind Vorsorgemaßnahmen meist zu spät. Bestimmt kann Ihnen die beigelegte Broschüre „Für den Notfall vorgesorgt“ mit der „Checkliste Vorrat“ vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe eine wichtige Hilfestellung geben, um sich mit einer sinnvollen Notfallvorsorge auseinander zu setzen, den einen oder anderen Vorrat zu überdenken und vor allem über richtiges Verhalten und Selbstschutz in derartigen Notsituationen nachzudenken. Vielleicht haben Sie dafür gerade in den kommenden Tagen einmal Zeit und sorgen so für den Notfall, der nicht eintreten sollte, gut vor.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Bernd Hubricht
Bürgermeister

  

Mitteilung des Wasserzweckverbandes Freiberg

Sehr geehrte Einwohner,

der Wasserzweckverband Freiberg (WZF) ist auf der Grundlage des Sächsischen Wassergesetzes (SächsWG) für die Gemeinde Reinsberg mit allen Ortsteilen verpflichtet, eine ordnungsgemäße Abwasserbeseitigung sicherzustellen.

Bei zentral angeschlossenen Grundstücken umfasst diese Pflicht die Ableitung und Behandlung des Abwassers.

Bei Grundstücken, die nicht an einen Abwasserkanal des WZF angeschlossen sind, ist der WZF zuständig für das Entnehmen, den Transport und die Behandlung von Abwasser aus abflusslosen Gruben bzw. Fäkaliengruben und von Schlamm aus Kleinkläranlagen.

Seit dem 01.01.2007 muss der WZF auch die Eigenkontrolle und Wartung dieser Gruben und Kleinkläranlagen, für die der Grundstückseigentümer zuständig ist, überwachen.

Bei der Durchführung dieser Pflichtaufgaben zeigt es sich, dass eine Minderheit von Grundstückseigentümern ihre Grundstücke nicht an die Anlagen des WZF anschließt, obgleich diese Anlagen betriebsbereit bis zu den jeweiligen Grundstücken durch den Verband oder dessen Rechtsvorgänger hergestellt wurden.

Weiterhin muss festgestellt werden, dass einige Grundstückseigentümer, welche eine eigene Kleinkläranlage bzw. abflusslose Grube betreiben, dem Verband entweder gar kein Abwasser/Schlamm bzw. nur sehr geringe Mengen zur Entsorgung überlassen.

Für diese Grundstücke kann der Verband somit die ihm übertragene Verpflichtung der ordnungsgemäßen Abwasserbeseitigung nicht vollständig erfüllen.

Aufgrund der Tatsache, dass nicht alle Grundstückseigentümer die vorhandenen öffentlichen Abwasseranlagen nutzen bzw. dem Verband kein oder nur geringe Mengen Abwasser/Schlamm überlassen, wird es trotz einer extrem sparsamen Haushaltsführung darüber hinaus immer schwerer, eine ordnungsgemäße Abwasserbeseitigung für alle Kunden des Verbandes zu angemessenen und sozial verträglichen Entgelten sicherzustellen.

Maßgeblich im Interesse der großen Mehrzahl der Grundstückseigentümer, welche das auf ihrem Grundstück anfallende Abwasser vollständig durch den WZF ordnungsgemäß beseitigen lassen und zur besseren Erfüllung der übertragenen Pflichtaufgaben wird die Verbandsversammlung des WZF über den Erlass einer Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung und den Anschluss an die öffentlichen Abwasseranlagen befinden.

Durch eine solche Satzung würden Regelungen geschaffen, welche für die Grundstückseigentümer im Verbandsgebiet insbesondere die Berechtigung, aber auch die Verpflichtung zum Anschluss und zur Benutzung der öffentlichen Abwasseranlagen beinhalten.

Damit könnte erreicht werden, dass der Verband die ihm übertragene Verpflichtung einer ordnungsgemäßen Abwasserbeseitigung noch besser erfüllen kann, gleichzeitig alle Grundstückseigentümer gleich behandelt würden und somit durch eine gerechte Verteilung der Aufwendungen eine ordnungsgemäße und zukunftssichere Abwasserbeseitigung sichergestellt wird.

Für Fragen und Hinweise zu dieser Problematik stehen Ihnen die entsprechenden Mitarbeiter des WZF jederzeit gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Wasserzweckverband Freiberg

  

Beschlüsse des Gemeinderates vom 16.10.2007

Öffentliche Sitzung

Beschluss-Nr. IV/41/2007-63

Der Gemeinderat bestätigt die aktuelle Fortschreibung des Bedarfsplanes für Kinderbetreuung in der Gemeinde Reinsberg in der vorliegenden Fassung.

 

Beschluss-Nr. IV/41/2007-64

1. Der Gemeinderat beschließt die Einrichtung einer Kindereinrichtung für bedarfsnotwendige Plätze in Bieberstein.
2. Die Verwaltung wird beauftragt a) die Planung für den Umbau des Bürgerhauses zur Kindereinrichtung fortzuführen, b) im Vermögenshaushalt für das Jahr 2008 die notwendigen Mittel vorzusehen und einen Fördermittelantrag aus dem Investitionsprogramm für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen 2007/2008 bis spätestens 30.10.2007 zu erstellen.

 

Beschluss-Nr. IV/41/2007-65

Der Gemeinderat nimmt den Arbeitsstand des Haushaltes 2008 zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung das Auslage- und Beschlussverfahren vorzubereiten.

 

Beschluss-Nr. IV/41/2007-66

Der Gemeinderat genehmigt die als Anlage beigefügte Verkaufs- und Ausgabeliste der Haushaltstellen 2.8800.3400, 2.8800.9320, 2.8810.3400 und 2.8810.9320 und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung der Jahresscheibe 2008.

 

Beschluss-Nr. IV/41/2007-67

Der Gemeinderat bestätigt die Schlussabrechnung der Maßnahme „Umbau Grundschule Reinsberg OT Neukirchen im Rahmen des Investitionsprogramms „Zukunft Bildung und Betreuung“ – Ausstattung“ mit Ausgaben in Höhe von 60.514,30 EUR und Einnahmen aus Fördermitteln in Höhe von 51.282,85 EUR.

  

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Reinsberg, 11/2007