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Auszüge aus dem Amtsblatt der Gemeinde Reinsberg, Ausgabe vom 10.09.2008: 

Was machen unsere Baustellen?

Sehr geehrte Einwohner unserer Ortsteile,

im September gilt es zu unseren Baustellen eine erste Bilanz zu ziehen. Was bis zu diesem Monat nicht begonnen ist, lässt sich nur noch schwer realisieren, Ausnahme soll, wenn der Gemeinderat am 9. September zugestimmt hat, die Deckensanierung der Nordstraße in Reinsberg sein. Noch kurz vor Toresschluss wurden uns von der Förderbehörde über die LEADER-Förderung Mittel zur Verfügung gestellt, so dass nun in den verbleibenden Wochen bis Ende November die Straßeninstandsetzung erfolgt. Ich bitte schon hier alle Anlieger um Verständnis und Nachsicht, da der Bauabschnitt von der Brücke Abzweig Nordstraße bis zum Abzweig Drehfeld und Feldstraße zu erheblichen Beeinträchtigungen führen wird.

Leider sind die Kreisstraßenbaumaßnahmen, die für unser Gemeindegebiet angedacht waren, bisher nicht bewilligt worden. Wir müssen davon ausgehen, dass die Vorhaben in Bieberstein, Dittmannsdorf und zwischen Drehfeld und Hirschfeld erst im kommenden Jahr begonnen werden. Besonders schmerzlich ist dies für den Abschnitt Dittmannsdorf Bahnhofstraße, da hier der Wasserzweckverband Freiberg die Kanalbaumaßnahme eigenständig durchführen musste. Die Anwohner der Bahnhofstraße erhalten in diesen Tagen vom Entsorger die Information, wann ihr Grundstück an den neuen Kanal angeschlossen werden kann. Ich darf mich an dieser Stelle noch mal bei allen Beteiligten, der Baufirma Schöne aus Neukirchen, der Bauleitung des Wasserzweckverbandes Freiberg und den Agrarbetrieben Agrargenossenschaft Dittmannsdorf und Agrargenossenschaft Neukirchen für das Meistern der komplizierten Situation in den Erntetagen bedanken; wo miteinander geredet wird, sind auch Lösungen möglich, dass haben diese Partner erfolgreich bewiesen. Die Gemeinde wird für diesen Kreisstraßenbauabschnitt weiter intensiv eintreten, damit eine Realisierung zeitnah möglich wird.

Gute Fortschritte machen die Baumaßnahmen im Bürgerhaus Bieberstein zur Einrichtung unserer Kindertagesstätte Bieberburg und der Neubau des Feuerwehrgerätehauses in Neukirchen. Die Bauzeitenpläne sind sehr ehrgeizig. Beide Objekte sollen im Dezember ihrer Bestimmung übergeben werden. So steht der Einweihungstermin 29.11.2008 für unsere Kindertagesstätte Bieberburg. Schon heute kann man sich ein erstes Bild von der kinderfreundlichen Einrichtung machen. Und der Elternverein ist nun in die heiße Phase der Vorbereitung eingetreten. Die Gemeinde wird allen Kindern, die die Einrichtung ab Dezember besuchen möchten, mit einem Gutschein für einen Monat Elternbeitragsfreiheit ein Willkommensgeschenk machen. Auch die Freiwillige Feuerwehr Neukirchen hofft natürlich ihre Adventsfeier im neuen Gerätehaus durchführen zu können. Dank der Bereitschaft der Agrargenossenschaft Neukirchen befindet sich das Übergangsgerätehaus in der Werkstatt der Agrargenossenschaft. Damit wird auch für die Bauzeit die Einsatzbereitschaft und die ordentliche Unterbringung unserer teuren Technik sichergestellt.

Große Sorgen bereiten uns die Tiefbauarbeiten unseres Gasversorgers ENSO in Neukirchen. Trotz mehrmaligem Hinweis der Gemeinde, dass der Deckenschluss vor allem im Straßenabschnitt Kreuzung Gasthof bis zur ehemaligen Gemeinde so von der Gemeinde nicht abgenommen wird, hatte das beauftragte Bauunternehmen an der Qualität und an der Einbautechnologie nichts geändert. Das führte folgerichtig zum Einspruch der Gemeinde gegenüber ENSO. In großen Bereichen des Bauabschnitts muss nochmals der Deckenbau erneuert werden. Zum Redaktionsschluss dieses Amtsblattes ist noch nicht klar, in welchem Ausmaß das Auswirkungen auf den Fortgang der Baustelle haben wird. Wir erwarten nun von der Firma ENSO eine zügige Abstellung der von uns angezeigten Mängel sowie die Verbesserung der Qualität an den noch auszuführenden Bauabschnitten. Hoffen wir, dass vor Wintereinbruch die Probleme behoben sind. Wir bleiben dran.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Bürgermeister
Bernd Hubricht



Beschlüsse des Gemeinderates vom 12.08.2008

Öffentliche Sitzung


Beschluss-Nr. IV/51/2008- 45

Für die Vereidigung und Verpflichtung des Bürgermeisters wird folgendes Mitglied des Gemeinderates gewählt: Herr Thomas Rost, 1. stellvertretender Bürgermeister.


Beschluss-Nr. IV/51/2008- 46

Der Gemeinderat nimmt den Bericht zum Haushaltsvollzug per 31. Mai 2008 zur Kenntnis.


Beschluss-Nr. IV/51/2008- 47

Der Gemeinderat genehmigt den Abschluss des Gestattungsvertrags mit der WINGAS GmbH, Kassel, und der E.ON Ruhrgas AG, Essen, und die Eintragung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit zugunsten dieser Gesellschaften für die Verlegung und zum Betrieb einer Ferngasleitung mit Zubehör auf dem Flurstück 917/2 der Gemarkung Dittmannsdorf mit der Maßgabe, dass eine Regelung zur Verlegung der Leitung in dem Flurstück mit einer Mindestüberdeckung von 1,5 m unter der bestehenden Oberfläche als Bestandteil in den Gestattungsvertrag aufgenommen wird.


Beschluss-Nr. IV/51/2008- 48

Der Gemeinderat stimmt überplanmäßigen Ausgaben für die Maßnahme „Neubau des straßenbegleitenden Gehwegs an der K7794 in der Ortslage Bieberstein“ in Höhe von 112,0 T€ zu.
Die Finanzierung erfolgt durch außerplanmäßige Einnahmen in Höhe von 78,3 T€ Fördermitteln und Eigenmitteln in Höhe von 33,7 T€. Der erhöhte Eigenmittelbedarf von 2,7 T€ wird aus Mehreinnahmen der Position Zinseinnahmen bereitgestellt.


Beschluss-Nr. IV/51/2008- 49

Der Gemeinderat der Gemeinde Reinsberg beschließt die Änderung des Beschlusses
Nr. IV/47/2008-35 vom 15.04.2008 zum Verkauf einer unbebauten Teilfläche des Flurstückes Nr. 122/9 der Gemarkung Oberreinsberg an ....

  1. Die Größe der Verkaufsfläche verringert sich auf eine geschätzte Größe von 3200 m².

  2. Der Preis beträgt 9,00 €/m².

  3. Der Gemeinderat genehmigt die Bestellung einer Grundschuldbestellung. Das Flst.- Nr. 122/9 Gmk. Oberreinsberg darf vorerst im Ganzen belastet und vor Eigentumsumschreibungen Hypotheken oder Grundschulden in beliebiger Höhe bestellt werden. Die Notarin wird beauftragt, die Eintragung der Grundpfandrechte erst zu beantragen, wenn ihr die Gläubigerin schriftlich bestätigt hat, die Sicherungsabrede und Zahlungsanweisung zu beachten und sich unwiderruflich verpflichtet hat, nach Vorliegen des amtlichen Fortführungsnachweises für die zum Pfandobjekt gehörende Teilfläche die nicht mit verkaufte Restfläche auflagenfrei aus der Mithaft zu entlassen.

  4. Die im Zusammenhang mit der Vermessung entstehenden Kosten gehen zu Lasten der Käuferin.

  5. Der Bürgermeister wird ermächtigt, den Kaufvertrag vor dem Notar zu schließen und nach der Beurkundung den Vermessungsauftrag auszulösen.


Beschluss-Nr. IV/51/2008- 50

Der Gemeinderat der Gemeinde Reinsberg beschließt

  1. den Verkauf einer unbebauten Teilfläche des Flurstückes Nr. 306/7 Parzelle A, Gemarkung Dittmannsdorf, mit einer Größe von ca. 1400 m² an ...  zum Preis von 10,50 €/m².

  2. Die im Zusammenhang mit der Beurkundung und Vermessung entstehenden Kosten gehen zu Lasten der Käufer.

  3. Der Bürgermeister wird ermächtigt, den Kaufvertrag vor dem Notar zu schließen und den Vermessungsauftrag der Parzellen A und B auszulösen.


Beschluss-Nr. IV/51/2008- 51

Der Gemeinderat der Gemeinde Reinsberg ermächtigt die Verwaltung, die amtliche Katastervermessung der Siedlungsstraße im OT Dittmannsdorf, verbunden mit der Bildung von zwei Baugrundstücken des Flurstückes 306/7 mit einer Kostenhöhe von ca. 28 T€ zu beauftragen. Die Finanzierung erfolgt im Rahmen der Haushaltstelle.


Beschluss-Nr. IV/51/2008- 52

Der Gemeinderat stellt zum Antrag des Gemeinderates Herrn Alberto Kirchner fest, dass ein wichtiger Grund zur Beendigung der ehrenamtlichen Tätigkeit vorliegt.
Die Beendigung der ehrenamtlichen Tätigkeit erfolgt mit Wirkung zum 01.09.2008.


Beschluss-Nr. IV/51/2008- 53

Der Gemeinderat stimmt der Durchführung der AB-Maßnahme 70045/08 zu und genehmigt die überplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 31.500,00 € in den HHST

1.3603.447 SV 4.130,00 €
1.3603.417 Lohnkosten 24.300,00 €
1.3603.668 Sachkosten 3.070,00 €

Die Finanzierung erfolgt in gleicher Höhe durch Zuwendung lt. Bewilligungsbescheid der ARGE Freiberg.


Beschluss-Nr. IV/51/2008- 54

Der Gemeinderat der Gemeinde Reinsberg stimmt dem Neu- und Ausbau von DSD-Containerstandplätzen in der Gemeinde Reinsberg, vorbehaltlich der Förderung, zu und genehmigt die außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 10.173,98 €.

Die Finanzierung erfolgt aus Zuwendungen für Maßnahmen an DSD-Wertstoff-Containerstandplätzen durch die EKF Entsorgungsdienste Kreis Freiberg GmbH.


 


  

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Reinsberg, 09/2008