Wappen mit Schrift

Auszüge aus dem Amtsblatt der Gemeinde Reinsberg, Ausgabe vom 12.05.2009: 


Das Wahlrecht ist eine junge Tradition – nutzen Sie dieses Recht !

Sehr geehrte Einwohner,

am 7. Juni 2009 sind in Sachsen neben der Europawahl die Kommunalwahlen.

In diesem Amtsblatt können Sie den Bekanntmachungen alle wichtigen Informationen wie Wahlzeit, Wahlbezirke, Wahlvorschläge etc. entnehmen, auch Informationen zu dem am gleichen Tag stattfindenden Bürgerentscheid zum KFZ-Kennzeichen des Landkreises Mittelsachsen.

Für die Gemeinde Reinsberg werden 14 Sitze im Gemeinderat zu besetzen sein und für jede Ortschaft 5 Sitze im Ortschaftsrat. Die dazu von Parteien und mitgliedschaftlich organisierter Wählervereinigung eingereichten Wahlvorschläge wurden nach umfassender Prüfung durch den Gemeindewahlausschuss zugelassen, zwei mussten zurückgewiesen werden.

Insgesamt stellen sich der Wahl zum Gemeinderat in fünf Wahlvorschlägen 44 Bewerber, darunter sind insgesamt 10 Frauen.

Für die Ortschaftsräte gibt es 26 Bewerber, darunter insgesamt 13 Frauen. Da hier nur jeweils ein Wahlvorschlag zugelassen werden konnte sind für die Ortschaftsratswahlen Mehrheitswahlen durchzuführen. Damit kann neben den angegebenen Bewerbern auf dem Stimmzettel jede wählbare Person, die in der Ortschaft wohnt, gewählt werden.

 

Leider Zurückweisung von zwei Wahlvorschlägen für die Ortschaftsratswahlen Neukirchen

Leider musste der Gemeindewahlausschuss am 27.04.2009 in seiner öffentlichen Sitzung zur Zulassung oder Zurückweisung der Wahlvorschläge für die Ortschaftsratswahlen Neukirchen zwei eingereichte Wahlvorschläge zurückweisen.

Das Verfahren zur Bewerberaufstellung ist in den gesetzlichen Grundlagen für die Kommunalwahl sehr umfassend geregelt. Insgesamt möchte ich dazu hier nur auf die mit der Zurückweisung zusammenhängenden Probleme eingehen.

Es gelten Unterschiede bei der Bewerberaufstellung zwischen einer Gemeinderatswahl und der Wahl für Ortschaftsräte. Während für einen Wahlvorschlag zum Gemeinderat die Parteien und Wählervereinigungen auch auf Kreisebene Mitglieder- oder Vertreterversammlungen für die Bewerberaufstellung durchführen können, ist dies für einen Wahlvorschlag für einen Ortschaftsrat nur auf Gemeindeebene zulässig, dabei dürfen hierfür nur die in der Gemeinde wohnhaften Mitglieder der Parteien und Wählervereinigungen bei der geheimen Wahl abstimmen.

Für die eingereichten Wahlvorschläge für den Ortschaftsrat Neukirchen der Partei DIE LINKE und der SPD mit jeweils einem Bewerber war das nicht beachtet worden. Nach eigenen Aussagen haben diese Parteien das notwendige Mitgliederpotential für eine Bewerberaufstellung (mindestens 3) für die Gemeinde Reinsberg nicht.

Die Wahlvorschläge wurden am 17.04.2009 an die Vorsitzende des Gemeindewahlausschusses abgegeben. Die Zeitspanne zur Abgabe von Wahlvorschlägen begann bereits mit der Bekanntmachung der Wahl am 11. März, die Frist endete am 23.04.2009. Bedauerlich ist, dass Parteien und Wählervereinigungen die Wahlvorschläge, trotz dieser 6-Wochenfrist erst in den letzten Tagen einreichen.

Die Mitglieder des Gemeindewahlausschusses sind vom Gemeinderat gewählt, als Beisitzer Heidrun Schirrmeister aus Bieberstein sowie Günter Borsdorf aus Dittmannsdorf und Monika Winkler als Vorsitzende. Im Interesse einer rechtsgültigen Kommunalwahl wurden die Vorschläge zurückgewiesen. Die Gründe für die Zurückweisung der Wahlvorschläge liegen im fehlerhaften Aufstellungsverfahren dieser Parteien.

Es ist umso bedauerlicher, da insgesamt zu wenige Wahlvorschläge für die Wahl der Ortschaftsräte eingegangen sind. Andere Wahlvorschlagsträger, außer der CDU, haben für die Wahl der Ortschaftsräte Bieberstein, Dittmannsdorf, Hirschfeld, Neukirchen und Reinsberg keine Wahlvorschläge abgegeben.

Die Bewerberaufstellung für Kommunalwahlen ist ein Kraftakt. Für zukünftige Wahlen sollten alle Beteiligten sich merken: die Rechtsgrundlagen zu kennen, deren Auslegung im Vorhinein beachten, eine auch gemeinsame Beratung mit dem Gemeindewahlausschuss schon bei Abholung der Unterlagen für die Wahlvorschlagsverfahren in der Gemeindeverwaltung kann hilfreich sein. Nur eine Partei und eine Wählervereinigung hatten im Vorfeld davon Gebrauch gemacht.

Und das engagierte Interesse der Bewerber an Kommunalpolitik sollte nicht von den Verantwortlichen der Parteien und Wählervereinigungen bei der Aufstellung der Bewerber für die Wahlvorschläge mit formellen Fehlern zunichte gemacht werden.

 

Wahlrecht als tragende Säule der Demokratie

Das Wahlrecht ist eine der tragenden Säulen der Demokratie. Für Bürger demokratischer Staaten ist es heute selbstverständlich, dass sie ihre Volksvertreter in allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahlen bestimmen. Doch diese Selbstverständlichkeit ist noch relativ jung. Erst im 20. Jahrhundert setzte sich das allgemeine Wahlrecht in Europa durch. (Quelle Landtagskurier Freistaat Sachsen).

Erst seit 1919 dürfen Frauen in Deutschland mitwählen.

Auch im Herbst 1989 während der friedlichen Revolution war der Ruf nach freien Wahlen schließlich eine der Kernforderungen. Erst seit zwanzig Jahren können somit alle deutschen Bürgerinnen und Bürger über die Zusammensetzung ihres Parlaments nach den im Grundgesetz verankerten Wahlgrundsätzen bestimmen.

Sie, liebe Wählerinnen und Wähler der Gemeinde Reinsberg, haben am 07.06.2009 die Möglichkeit aus mehreren Kandidaten verschiedener Wahlvorschläge auszuwählen bzw. bei der Wahl der Ortschaftsräte jede wählbare Person zu wählen. Ihnen obliegt also die Entscheidung.

Auch die Entscheidung, sich an den Wahlen zu beteiligen, obliegt allein dem Bürger. Aber sollten wir alle eine so wichtige Mitbestimmungsmöglichkeit nicht besser nutzen?

Am Sonntag, dem 07.06.2009 treten in 5 allgemeinen Wahlräumen und einem Briefwahlvorstand eine Vielzahl von ehrenamtlichen Beisitzern, Vorstehern und Hilfskräften an, um die Ergebnisse der Europawahl, Gemeinderats- und Ortschaftsratswahlen und das Ergebnis der Abstimmung zum Bürgerentscheid für unsere Gemeinde festzustellen.

Für den Gemeinderat unserer Gemeinde und alle fünf Ortschaftsräte werden für 5 Jahre insgesamt 39 Bürgerinnen und Bürger gewählt werden. Diese Frauen und Männer gehen für die Geschicke in unserer Gemeinde in die Verantwortung. Sollten wir alle da nicht am öffentlichen politischen Leben teilhaben und dieses aktiv mitgestalten durch die Wahlbeteiligung?

Wer am 07.06.2009 aus verschiedenen Gründen nicht in einem der Wahlräume wählen kann, hat die Möglichkeit der Briefwahl. Briefwahl ist ein legitimes Mittel, um sein Wahlrecht auch dann zu nutzen, wenn Sie nicht persönlich an diesem Wahlsonntag direkt zur Urne gehen können.

Nutzen Sie Ihr Mitspracherecht.

Alle wichtigen Informationen finden Sie in diesem Amtsblatt.

Sie können aber auch offene Fragen in der Gemeindeverwaltung oder beim Gemeindewahlausschuss los werden.

 

Mit freundlichen Grüßen

M.Winkler
Vorsitzende Gemeindewahlausschuss

 

Beschlüsse des Verwaltungsausschusses vom 07.04.2009

Öffentliche Sitzung

Beschluss-Nr. IV/12/2009-01
Der Verwaltungsausschuss erteilt den Auftrag für die Lieferung eines gebrauchten Traktors mit Inzahlungnahme vorhandener Technik auf das Angebot der Fa. Gelfert-Landtechnik, Dittmannsdorf, mit einer Brutto-Summe von 50.813,00 €. Der Verwaltungsausschuss erteilt den Auftrag für die Lieferung eines Auslegermähgerätes auf das Angebot der Fa. Gelfert-Landtechnik, Dittmannsdorf, mit einer Brutto-Summe von 33.748,40 €.

 

Beschluss-Nr. IV/12/2009-02
1. Der Verwaltungsausschuss befürwortet die Beantragung von Fördermitteln für Schulcomputer in der vorgestellten Ausstattung. 2. Der Verwaltungsausschuss beschließt überplanmäßige Ausgaben in Höhe von 3.256,22 € für die Erneuerung und Erweiterung der Medienausstattung in der Grundschule, HH-Stelle 2.2110.935. Die Durchführung der Maßnahme ist an die Bereitstellung von Fördermitteln gebunden und nicht vorher zu beginnen.

 

Beschluss-Nr. IV/12/2009-03
Der Verwaltungsausschuss beauftragt die Verwaltung, die Ortschaftsräte in die nächste Gemeinderatssitzung einzuladen, um die Neufassung der Entschädigungssatzung mit den Gemeinderäten zu diskutieren.

 

Beschluss-Nr. IV/12/2009-04

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Reinsberg genehmigt:

1. den beurkundeten Kaufvertrag UR-Nr. 1342/2008 vom 30.07.2008 zum Kauf von
a) Teilfläche aus dem Flurstück Nr. 611 c der Gemarkung Niederreinsberg von ca. 156 m²
b) Teilfläche 1 aus dem Flurstück Nr. 611 d der Gemarkung Niederreinsberg von ca. 155 m²
c) Teilfläche 2 aus dem Flurstück Nr. 611 d der Gemarkung Niederreinsberg von ca. 96 m²
sowie ermächtigt den Bürgermeister zum Abschluss der Nachtragsurkunde mit Messungsanerkennung zu den Grundstücken Flurstück 611c (neu 611/25 – 331 m²), 611/d (neu 611/24 – 468 m² und neu 611/22 – 64 m²) der Gemarkung Niederreinsberg zum Quadratmeterpreis von 6,00 € bzw. Zusatzfläche von 4,00 € von ....

2. den beurkundeten Kaufvertrag UR-Nr. 1343/2008 vom 30.07.2008 zum Verkauf einer Teilfläche aus dem Flurstück 611/h der Gemarkung Niederreinsberg von ca. 96 m² an ... sowie ermächtigt den Bürgermeister zum Abschluss der Messungsanerkennung zum Grundstück Flurstück 611/h (neu 611/20 – 56 m²) zum Verkaufspreis von 6,00 € der Gemarkung Niedereinsberg.

   

Beschlüsse des Gemeinderates vom 28.04.2009

Öffentliche Sitzung

Beschluss-Nr. IV/60/2009-36
Der Gemeinderat beschließt zur Benennung der Grundschule Neukirchen den Namen „Grundschule zur Grabentour“. Die Namensgebung erfolgt am letzten Schultag des Schuljahres, am 26.06.2009.

 

Beschluss-Nr. IV/60/2009-37
1. Der Gemeinderat beschließt vorbehaltlich der Bewilligung der beantragten Fördermittel die Durchführung der Baumaßnahme Schaffung Räume, Ausstattung für bedarfsnotwendige Plätze im Hort, Freispielplätze als Maßnahme nach dem Gesetz zur Umsetzung von Zukunftsinvestitionen von Kommunen und Ländern - Konjukturpaket II - gemäß den Planungsunterlagen der Ingenieurbüros ERFURT-Ingenieurbüro, Freiberg, und IbF Ingenieurbüro Fischer, Chemnitz. Zur Vergabe der Bauleistungen ist ein Vergabeverfahren gemäß VOB/A durchzuführen. 2. Der Gemeinderat beschließt vorbehaltlich der Bewilligung der beantragten Fördermittel die Durchführung der Baumaßnahme - Energetische Sanierung, Schaffung Klassenraum, Schul- und Schulsportanlagen als Maßnahme nach dem Gesetz zur Umsetzung von Zukunftsinvestitionen von Kommunen und Ländern - Konjukturpaket II - gemäß den Planungsunterlagen der Ingenieurbüros ERFURT-Ingenieurbüro, Freiberg, und IbF Ingenieurbüro Fischer, Chemnitz. Zur Vergabe der Bauleistungen ist ein Vergabeverfahren gemäß VOB/A durchzuführen.

 

Beschluss-Nr. IV/60/2009-38

1. Der Gemeinderat bestätigt den Abschluss des Ingenieurvertrages für die Baumaßnahme Neubau eines straßenbegleitenden Gehwegs an der Meißner Straße (K7794) in Bieberstein mit dem Ingenieurbüro Dr.-Ing. Heinrich Ingenieurgesellschaft mbH, Freiberg, gemäß dem vorliegenden Angebot. 2, Der Gemeinderat beschließt die Durchführung der Baumaßnahme Neubau eines straßenbegleitenden Gehwegs an der Meißner Straße (K7794) in Bieberstein gemäß den Planungsunterlagen des Ingenieurbüros Dr.-Ing. Heinrich Ingenieurgesellschaft mbH, Freiberg. Zur Vergabe der Bauleistungen ist eine koordinierte Ausschreibung gemäß VOB/A durchzuführen.

 

Beschluss-Nr. IV/60/2009-39
1. Der Gemeinderat bestätigt den Abschluss des Ingenieurvertrages für die Baumaßnahme Gehweg entlang der Bahnhofstraße (Kreisstraße K 7712) in Dittmannsdorf mit dem Ingenieurbüro aqua saxonia GmbH, Freiberg, gemäß dem vorliegenden Angebot. 2. Der Gemeinderat beschließt die Durchführung der Baumaßnahme Gehweg entlang der Bahnhofstraße (Kreisstraße K 7712) in Dittmannsdorf gemäß den Planungsunterlagen des Ingenieurbüros aqua saxonia GmbH, Freiberg. Zur Vergabe der Bauleistungen ist eine koordinierte Ausschreibung gemäß VOB/A durchzuführen.

 

Beschluss-Nr. IV/60/2009-40
Der Gemeinderat bestellt einen Mitarbeiter des Rechnungsprüfungsamtes des Landratsamtes Mittelsachsen zur örtlichen Prüfung für die Jahresrechnung 2008.

 

Beschluss-Nr. IV/60/2009-41
Der Gemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass ein Vorkaufsrecht zum Kaufvertrag UR-Nr. 136/2009 nicht besteht. Ein Negativattest ist auszustellen.


  

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Reinsberg, 05/2009