Sehr geehrte Einwohner unserer Ortsteile,
am 11. August fand in Reinsberg die feierliche konstituierende Sitzung des Gemeinderates und der Ortschaftsräte statt. Ein guter Tag, der den Grundsatz unserer Verfassung für die kommenden Jahre verwirklicht. Dieser heißt: „In den Gemeinden muss das Volk eine Vertretung haben, die aus allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahlen hervorgegangen ist. Den Gemeinden muss das Recht gewährleistet sein, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigner Verantwortung zu regeln.“ 20 Einwohner hatten es sich nicht nehmen lassen, diese Sitzung mit zu verfolgen. Mit dem Verlesen der Verpflichtungsformel und einem Handschlag des Bürgermeisters wurden die Gemeinderäte sowie Ortschaftsräte in ihr Amt eingeführt. Zur weiteren Tagesordnung gehörte die Beratung und Beschlussfassung einer gemeinsamen Geschäftsordnung für Sitzungsgang in Gemeinde- und Ortschaftsräten. Die Geschäftsordnung regelt die Grundsätze und das Verfahren von der Einladung, Durchführung bis hin zur Dokumentation und Öffentlichkeitsarbeit der Sitzungen. Wenn man so will, sind es die Spielregeln der Gemeinde- und Ortschaftsratssitzungen.
Unser neuer Gemeinderat
Im Anschluss wurden die beiden stellvertretenden Bürgermeister auf Vorschlag der Fraktion CDU/Bauernverband und des Vereins Gerechte Kommunalabgaben e.V. einstimmig gewählt. Der 1. stellvertretende Bürgermeister ist Herr Mike Silbermann und der 2. stellvertretende Bürgermeister Herr Olf Hille, beide aus dem Ortsteil Reinsberg. Spannender wurde die Wahl der Ortsoberhäupter und deren Stellvertreter durch den jeweiligen Ortschaftsrat. Durch die vielen neuen Ortschaftsräte war klar, dass diese herausragenden Ämter sicher auch in neue Hände gelegt werden. Überrascht hat uns dann trotzdem das Ergebnis. Wir haben in unserer Gemeinde 5 neue Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher.
In Bieberstein gab es einen Tausch. Die bisherige Ortsvorsteherin Frau Ria Mühlig ist nun Stellvertreterin und der bisherige Stellvertreter Herr Jürgen Götze neuer Ortsvorsteher von Bieberstein, Burkersdorf und Gotthelffriedrichsgrund. Die weiteren Mitglieder sind Frau Ute Lange, Herr Günther Müller und Herr Frank Heisig.
Ortschaftsrat Bieberstein
In Dittmannsdorf hat Herr Siegfried Krumbiegel das Amt des stellvertretenden Ortsvorstehers behalten und zur Ortsvorsteherin wurde Frau Simona Buschmann gewählt. Die weiteren Mitglieder sind Frau Lysann Kümmel, Herr Rico Ebert und Herr Dietmar Müller.
Ortschaftsrat Dittmannsdorf (nicht im Foto Herr
Krumbiegel)
Die Hirschfelder Ortschaftsräte sind eine komplette neue Mannschaft. 2 Frauen stehen nun an der Spitze des Ortes, Frau Karla Melzer ist stellvertretende Ortsvorsteherin und Frau Ulrike Deger wurde zur Ortsvorsteherin von Hirschfeld gewählt. Die weiteren Mitglieder sind Frau Corinne Ehrlich, Frau Sylvia Hessel und Herr Steffen Ludwig.
Ortschaftsrat Hirschfeld
Der neue Ortschaftsrat Reinsberg legte sein Vertrauen in die Hände von Frau Christine Skokan als stellvertretende Ortsvorsteherin und zum Ortsvorsteher von Reinsberg und Drehfeld wurde Herr Alberto Kirchner gewählt. Die weiteren Mitglieder sind Frau Heidrun Rudolph, Herr Marcel Gotthardt und Herr Thomas Rost.
Ortschaftsrat Reinsberg (nicht im Foto Marcel
Gotthardt)
Etwas aufwendiger war das Verfahren für den Ortschaftsrat Neukirchen. Zu Beginn musste Frau Ramona Schirrschmidt Hinderungsgründe zur Übernahme des Mandats als Ortschaftsrätin aus beruflichen Gründen anzeigen. Dies wurde vom Ortschaftsrat Neukirchen bestätigt, da VerwaltungsmitarbeiterInnen nach der sächsischen Gemeindeordnung nicht gleichzeitig Ortschaftsräte sein dürfen. Dadurch rückte Frau Silke Bergelt aus Steinbach in den Ortschaftsrat nach. Die Wahl zum Ortsvorsteher war dann ebenso spannend. Der Ortschaftsrat kann auch Personen, die nicht Mitglied im Ortschaftsrat sind, zum/r OrtsvorsteherIn wählen. Ebenso dürfen OrtsvorsteherInnen in einer Gemeindeverwaltung als VerwaltungsmitarbeiterIn beruflich tätig sein. Der Gesetzgeber hat speziell für diese Funktion eine Ausnahme geschaffen. In Kenntnis dieser beiden Regelungen wurde Frau Ramona Schirrschmidt als Kandidat für die Ortsvorsteherin aus dem Ortschaftsrat Neukirchen vorgeschlagen. Ein weiterer Vorschlag war der bisherige Ortsvorsteher Herr Herbert Beier. In einer geheimen Wahl wurde dann Frau Ramona Schirrschmidt als Ortsvorsteherin für die Orte Neukirchen und Steinbach gewählt. Herr Falk Lucius übernahm die Funktion des stellvertretenden Ortsvorstehers. Die weiteren Mitglieder sind Frau Silke Bergelt, Frau Carola Ehrlich, Herr Bernd Eichfeld und Herr Herbert Beier.
Ortschaftsrat Neukirchen
Im Anschluss an diese Wahlhandlungen erfolgte die Verpflichtung der stellvertretenden Bürgermeister sowie die Vereidigung und Ernennung der Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher zu Ehrenbeamten auf Zeit.
Ein wichtiger Bestandteil der Gremien des Gemeinderates sind die Ausschüsse. Diese können in ihren Zuständigkeiten dem Gemeinderat einige Arbeit abnehmen. Die Besetzung der Ausschüsse muss die Mandatsverteilung im Gemeinderat widerspiegeln. Somit machten die Fraktionen CDU/Bauernverband und Verein Gerechte Kommunalabgaben e.V. die entsprechenden Vorschläge, welche dann auch einstimmig gewählt wurden. Im Technischen Ausschuss arbeiten Herr Lutz Jaekel, Herr Jürgen Götze, Herr Christian Lorenz und Herr Olf Hille sowie der Bürgermeister. Der Verwaltungsausschuss besteht aus den Mitgliedern Frau Kristin Hansch, Herrn Konrad von Posern, Herrn Andreas Schneider, Herrn Peter Heilmann und dem Bürgermeister. In den Aufsichtsrat der Freizeit- und Fremdenverkehrs GmbH wurden Herr Mike Silbermann, Herr Andreas Schneider, Herr Olf Hille, Herr Jan Bruder, Kämmerin Frau Birgid Schirmer sowie der Bürgermeister gewählt. Als letzte Wahlhandlung dieser Sitzung konnten durch den Gemeinderat die Vertreter für den Präventionsrat aus den Ortschaften benannt werden. Auf Vorschlag der Ortschaftsräte arbeiten im Präventionsrat neben den bisherigen Mitgliedern Herr Günther Müller aus Bieberstein, Herr Rico Ebert aus Dittmannsdorf, Herr Steffen Ludwig aus Hirschfeld, Herr Bernd Eichfeld aus Neukirchen und Herr Marcel Gotthardt aus Reinsberg mit.
Zum Abschluss legte der Gemeinderat den Sitzungsplan für die 2. Hälfte des Jahres 2009 fest. In 7 weiteren Sitzungen von Gemeinderat und Ausschüssen will man sich den anstehenden Problemen und Baumaßnahmen widmen. Dabei wird das Konjunkturpaket II und die sich verschlechternde Haushaltslage der Gemeinde eine wesentliche Rolle spielen. Ebenfalls sind noch eine Einwohnerversammlung, eine Exkursion des Gemeinderates aber auch Ortschaftsratssitzungen in den jeweiligen Orten geplant.
Sehr geehrte Einwohner, unsere Ortschafts- und Gemeinderäte sind in einem demokratischen Verfahren entsprechend unserer Verfassung in ihr Amt gewählt und haben ihre Ehrenämter übernommen, genau wie es in den zurückliegenden 4 Legislaturperioden praktiziert wurde. Mit viel Engagement und Aufopferung von Freizeit werden diese Ämter für unserer Orte mit Leben erfüllt. Ich wünsche allen gute Ideen, aber auch Freude und Anerkennung beim Wirken für unsere Heimat.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Bürgermeister
Bernd Hubricht
Öffentliche Sitzung
| Beschluss-Nr. IV/15/2009-05 |
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1. Die
Ausschreibung der Leistung für das Los 1 – Gerüstbau-
und Fassadenarbeiten der Maßnahme Konjunkturpaket:
Energetische Sanierung Turnhalle Neukirchen wird aufgehoben. Die
Verwaltung wird beauftragt, ein neues Vergabeverfahren als
beschränkte Ausschreibung einzuleiten. 2. Die Gemeinde Reinsberg erteilt den Zuschlag für die Leistungen für das Los 2 – Deckendämmung der Maßnahme Konjunkturpaket: Energetische Sanierung Turnhalle Neukirchen auf das Angebot der Fa. Günther & Partner GbR, Freiberg, mit einer Brutto-Angebotssumme von 11.093,48 EUR. |
| Beschluss-Nr. IV/15/2009-06 |
| 1. Der Technische Ausschuss beschließt die Durchführung der Baumaßnahme Neubau Buswendeanlage mit Haltestelle im OT Gotthelffriedrichsgrund gemäß den Planungsunterlagen des Ingenieurbüros Dr.-Ing. Heinrich Ingenieurgesellschaft mbH, Freiberg. Zur Vergabe der Bauleistungen ist eine beschränkte Ausschreibung nach VwV Beschleunigung Vergabeverfahren vom 13. Februar 2009 durchzuführen. |
| Beschluss-Nr. V/01/2009-01 |
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1.
Der Gemeinderat beschließt die Geschäftsordnung des
Gemeinderates Reinsberg in der vorgelegten Fassung vom 11.08.2009. 2. Die Geschäftsordnung ist auszufertigen und an alle Mitglieder des Gemeinderates sowie der Ortschaftsräte auszuhändigen. |
| Beschluss-Nr. V/01/2009-02 |
| Der Gemeinderat bestellt Herrn Mike Silbermann als Mitglied des Gemeinderates zum 1. Stellvertreter des Bürgermeisters. |
| Beschluss-Nr. V/01/2009-03 |
| Der Gemeinderat bestellt Herrn Olf Hille als Mitglied des Gemeinderates zum 2. Stellvertreter des Bürgermeisters. |
| Beschluss-Nr. V/01/2009-04 |
Der
Gemeinderat bestellt folgende Mitglieder des Gemeinderates als
Mitglieder des Verwaltungsausschusses
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| Beschluss-Nr. V/01/2009-05 |
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Der
Gemeinderat bestellt folgende Mitglieder des Gemeinderates als
Stellvertreter für die Mitglieder des Verwaltungsausschusses
zu 1. Herr Dietrich Gelfert zu 2. Frau Lysann Kümmel zu 3. Herr Jürgen Götze zu 4. Herr Joachim Seidler |
| Beschluss-Nr. V/01/2009-06 |
Der
Gemeinderat bestellt folgende Mitglieder des Gemeinderates als
Mitglieder des Technischen Ausschusses
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| Beschluss-Nr. V/01/2009-07 |
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Der
Gemeinderat bestellt folgende Mitglieder des Gemeinderates als
Stellvertreter für die Mitglieder des Technischen Ausschusses
zu 1. Herr Konrad von Posern zu 2. Herr Andreas Schneider zu 3. Frau Kristin Hansch zu 4. Herr René Sittner |
| Beschluss-Nr. V/01/2009-08 |
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Der
Gemeinderat beschließt als Vorschlag für die
Gesellschafterversammlung der FF-GmbH folgende Mitglieder des
Gemeinderates und der Gemeindeverwaltung zur Wahl in den
Aufsichtsrat: 1. Bürgermeister, Herr Bernd Hubricht 2. Kämmerin, Frau Birgid Schirmer 3. Herr Andreas Schneider 4. Herr Mike Silbermann 5. Herr Olf Hille 6. Herr Jan Bruder |
| Beschluss-Nr. V/01/2009-09 |
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Der
Gemeinderat der Gemeinde Reinsberg bestellt als Vertreter der
Ortschaftsräte folgende Mitglieder
in den Präventionsrat Reinsberg: für Ortschaft Bieberstein Herrn Günther Müller für Ortschaft Dittmannsdorf Herrn Rico Ebert für Ortschaft Hirschfeld Herrn Steffen Ludwig für Ortschaft Neukirchen Herrn Bernd Eichfeld für Ortschaft Reinsberg Herrn Marcel Daniel Gotthardt |
| Beschluss-Nr. V/01/2009-10 |
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Der Gemeinderat
stimmt den in der Sitzungsvorlage beigefügten Sitzungsplan
für das 2. Halbjahr 2009 zu. Als Sitzungsort wird das Rathaus Reinsberg, Ratssaal festgelegt. Der Sitzungsbeginn ist 19.30 Uhr, angestrebtes Sitzungsende öffentlicher Teil max. 22.00 Uhr. |
Öffentliche Sitzung
| Beschluss-Nr. V/01/2009-01 |
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Der
Verwaltungsausschuss genehmigt die Abrechnung der Maßnahme MEDIOS – Erneuerung und Erweiterung der Medienausstattung in der Grundschule Neukirchen mit Installation und Wartung (Administration) in 2009 für die Haushaltsstelle 2.2110.935 mit Gesamtkosten in Höhe von 18.047,38 EUR. Die Maßnahme wurde anteilig finanziert aus Fördermitteln, Einnahmen der HH-Stelle 2.2110.361 in Höhe von 10.575,64 EUR. |
| Beschluss-Nr. V/01/2009-02 |
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Der
Verwaltungsausschuss der Gemeinde Reinsberg beschließt den
Verkauf des unbebauten Grundstücks
Flurstück-Nr. 137/1 der Gemarkung Dittmannsdorf an ... zum Preis von 3.966,00 €. Für die Gemeinde
Reinsberg ist ein Wegerecht zur Wanderwegtrasse einzuräumen. Die mit dem Grunderwerb entstehenden Kosten für Notar usw. hat der Käufer zu tragen. Der Bürgermeister wird ermächtigt, den Kaufvertrag vor dem Notar zu schließen. |
| Beschluss-Nr. V/01/2009-03 |
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Der
Verwaltungsausschuss der Gemeinde Reinsberg beschließt den
Verkauf des unbebauten Grundstücks Flurstück-Nr. 312/32
der Gemarkung Dittmannsdorf mit einer Fläche von 59 m²
an ... zum Preis von 10,50 €
/ m². Die mit dem Grunderwerb entstehenden Kosten sowie die anteiligen Vermessungskosten in Höhe von 538,75 € hat der Käufer zu tragen. Der Bürgermeister wird ermächtigt, den Kaufvertrag vor dem Notar zu schließen. |
| Beschluss-Nr. V/01/2009-04 |
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Der
Verwaltungsausschuss der Gemeinde Reinsberg beschließt den
Verkauf der unbebauten Grundstücke Flurstück-Nr. 312/34
der Gemarkung Dittmannsdorf in Größe von 15 m² und
Flurstück 312/36 der Gemarkung in Größe von 25 m²
an ... zum Preis von 10,50 € / m². Die mit dem Grunderwerb entstehenden Kosten sowie die anteiligen Vermessungskosten in Höhe von 806,81 € hat der Käufer zu tragen. Der Bürgermeister wird ermächtigt, den Kaufvertrag vor dem Notar zu schließen. |
| Beschluss-Nr. V/01/2009-05 |
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Der
Verwaltungsausschuss der Gemeinde Reinsberg beschließt den
Verkauf der Grundstücke Flurstück-Nr. 312/30 der
Gemarkung Dittmannsdorf in Größe von 8 m² und
Flurstück 330/6 der Gemarkung in Größe von 255 m²
an ... zum
Preis von 381,90 €. Die mit dem Grunderwerb entstehenden Kosten tragen Verkäufer und Käufer je zur Hälfte. Die Vermessungskosten hat der Verkäufer zu tragen. Der Bürgermeister wird ermächtigt, den Kaufvertrag vor dem Notar zu schließen. |
| Beschluss-Nr. V/01/2009-06 |
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Der
Verwaltungsausschuss der Gemeinde Reinsberg beschließt den
Verkauf des unbebauten Grundstücks Flurstück-Nr. 312/35
der Gemarkung Dittmannsdorf in Größe von 74 m² an ... zum Preis von
10,50 € / m². Die mit dem Grunderwerb entstehenden Kosten sowie die anteiligen Vermessungskosten hat der Käufer zu tragen. Der Bürgermeister wird ermächtigt, den Kaufvertrag vor dem Notar zu schließen. |
| Beschluss-Nr. V/01/2009-07 |
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Der
Verwaltungsausschuss der Gemeinde
Reinsberg beschließt den Verkauf der Grundstücke
Flurstück-Nr. 312/40 der Gemarkung Dittmannsdorf in Größe
von 9 m² und Flurstück 312/41 der Gemarkung in Größe
von 7 m² ... zum Preis von 10,50 € / m². Die mit dem Grunderwerb entstehenden Kosten tragen Verkäufer und Käufer je zur Hälfte. Die Vermessungskosten hat der Verkäufer zu tragen. Der Bürgermeister wird ermächtigt, den Kaufvertrag vor dem Notar zu schließen. |
| Beschluss-Nr. V/01/2009-08 |
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Der
Verwaltungsausschuss der Gemeinde Reinsberg beschließt den
Verkauf der Grundstücke Flurstück-Nr. 312/38 der
Gemarkung Dittmannsdorf in Größe von 32 m² und
Flurstück 312/39 der Gemarkung in Größe von 12 m²
an ... zum Preis von 10,50 €/ m². Die mit dem Grunderwerb entstehenden Kosten tragen Verkäufer und Käufer je zur Hälfte. Die Vermessungskosten hat der Käufer zu tragen. Der Bürgermeister wird ermächtigt, den Kaufvertrag vor dem Notar zu schließen. |
| Beschluss-Nr. V/01/2009-09 |
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Der
Verwaltungsausschuss der Gemeinde Reinsberg beschließt, das
Flurstück 306/12 der Gemarkung Dittmannsdorf in einer Größe
von 312 m² sowie das Flurstück 141/4 der Gemarkung
Dittmannsdorf im Tausch mit dem Flurstück 146/7 der Gemarkung
Dittmannsdorf an ... abzugeben. Die mit dem Grunderwerb entstehenden Kosten, einschließlich der Vermessung, trägt die Gemeinde Reinsberg. Der Bürgermeister wird ermächtigt, den Kaufvertrag vor dem Notar zu schließen. |
| Beschluss-Nr. V/01/2009-10 |
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Der
Verwaltungsausschuss der Gemeinde Reinsberg beschließt den
Kauf der Grundstücke Flurstück-Nr. 312/44 der Gemarkung
Dittmannsdorf in Größe von 1 m² und Flurstück
312/46 der Gemarkung in Größe von 2 m² von ...
zum Preis von 14,34 € / m². Die mit dem Grunderwerb entstehenden Kosten tragen Verkäufer und Käufer je zur Hälfte. Die Vermessungskosten hat der Käufer zu tragen. Der Bürgermeister wird ermächtigt, den Kaufvertrag vor dem Notar zu schließen. |
| Beschluss-Nr. V/01/2009-11 |
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Der
Verwaltungsausschuss der Gemeinde Reinsberg beschließt den
Kauf des Grundstücks Flurstück-Nr. 139/8 der Gemarkung
Dittmannsdorf in Größe von 67 m² von ... zum Preis
von 180,90 €. Die mit dem Grunderwerb entstehenden Kosten tragen Verkäufer und Käufer je zur Hälfte. Die Vermessungskosten hat der Verkäufer zu tragen. Der Bürgermeister wird ermächtigt, den Kaufvertrag vor dem Notar zu schließen. |
| Beschluss-Nr. V/01/2009-12 |
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Der
Verwaltungsausschuss der Gemeinde Reinsberg beschließt den
Kauf des Grundstücks Flurstück-Nr. 312/48 der Gemarkung
Dittmannsdorf in Größe von 12 m² von ... zum Preis von 2,70 €
/ m². Die mit dem Grunderwerb entstehenden Kosten tragen Verkäufer und Käufer je zur Hälfte. Die Vermessungskosten hat der Käufer zu tragen. Der Bürgermeister wird ermächtigt, den Kaufvertrag vor dem Notar zu schließen. |
Die Sitzungsniederschriften zum Teil der öffentlichen Sitzungen kann nach deren Genehmigung durch den Gemeinderat von den Einwohnern zu den Öffnungszeiten im Rathaus eingesehen werden.
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