Allgemein:
Kindereinrichtungen:
Öffentliche Ordnung:
Steuer- und Kassenwesen:
Die Formulare werden im
"Portable Document Format" (PDF) bereitgestellt und können
vom Nutzer gespeichert und systemunabängig mit
kostenlos erhältlicher Software (z.B. Adobe Reader)
am Bildschirm offline
betrachtet, ausgefüllt und ausgedruckt werden. (Den Adobe
Reader können
Sie direkt vom Adobe-Server
herunterladen. Alternativ zum Adobe Reader kann bspw. der Foxit Reader
eingesetzt werden, den Sie vom Foxit-Server
herunterladen können.)
Klicken Sie auf den Link des
Formulars, welches Sie öffnen möchten. Um ein
Formular auf Ihrem System zu speichern, um es offline
ausfüllen zu können, klicken Sie mit der rechten
Maustaste auf den Link (PC) oder halten Sie die "Ctrl"- Taste beim
Klicken (Mac) und wählen Sie "Speichern unter...".
Die Formulare sind nach dem
Öffnen am Bildschirm ausfüllbar.
Die einzelnen Felder können Sie entweder durch Mausklick oder
mittels Tabulatortaste erreichen - über die Tastatur
können die erforderlichen
Eingaben gemacht werden.
Ankreuzfelder werden durch Mausklick aktiviert oder deaktiviert.
Selbstverständlich können die Formulare auch
unausgefüllt ausgedruckt und
handschriftlich ausgefüllt werden.
Drucken:
Die Reader-Software bietet die
Möglichkeit, die ausgefüllten Formulare in der Regel
druckerunabhängig auszugeben. Wählen Sie dazu im
Datei-Menü
"Drucken" und nehmen Sie ggf. erforderliche Einstellungen im
Druck-Menü vor.
Da der Adobe Reader Ihre Formulareintragungen nicht speichern kann,
empfiehlt es sich, ein
weiteres Exemplar des ausgefüllten Formulars für Ihre
Unterlagen auszudrucken.
Bei Verwendung des Foxit-Reader ist es möglich, die
eingegebenen Daten in einer
gesonderten Datei zu speichern und für eine spätere
Weiterbearbeitung wieder
aufzurufen.
Nach dem Ausfüllen und dem Ausdruck muss das Formular unterschrieben werden .
Die weitere Bearbeitung des Formulars unterscheidet sich nicht von der traditionellen Behandlung der Formulare in der Gemeindeverwaltung Reinsberg: Das ausgefüllte Formular ist per Post an die Gemeindeverwaltung zu senden oder bei dieser abzugeben.
Aufgrund der für Verwaltungsverfahren geltenden gesetzlichen Bestimmungen ist es in der Regel notwendig, dass die Formulare ausgefüllt, auf Papier ausgedruckt und unterschrieben vorliegen. Eine Online-Übertragung von Daten zur Bearbeitung an die Gemeindeverwaltung wäre zwar technisch, jedoch rechtlich (noch) nicht möglich.
Datenschutzhinweis:
Das Ausfüllen der
Formulare ist eine reine Texteingabe. Es werden weder
persönliche Daten
innerhalb des Dokuments gespeichert noch werden persönliche
Daten online übermittelt.
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