Aktuelle Informationen und Termine: in der monatlichen Ausgabe des Amtsblattes der Gemeinde Reinsberg
| |
|
Entsprechend § 76 Abs. 1 der
Sächsischen Gemeindeordnung liegt der Entwurf der
Haushaltssatzung 2013 mit Haushaltsplan und Anlagen in der Zeit
vom 13.05.2013 bis zum 22.05.2013
zur Einsichtnahme
an den Werktagen zu den Dienstzeiten
Montag bis Freitag 09:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Montag bis Mittwoch 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Donnerstag 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
in der Gemeindeverwaltung Reinsberg, Kirchgasse 2, öffentlich aus.
Einwohner und Abgabepflichtige können bis zum Ablauf des siebenten Arbeitstages (31.05.2013) nach der Auslegung Einwendungen erheben.
Wir bitten Sie, von der Möglichkeit der Einsichtnahme Gebrauch zu machen.
Hubricht
Bürgermeister
- Polizeirapport -
Dienstbereich Reinsberg/Großschirma
1. Durch einen Hund getötetes Rehwild
Ein Stück weibliches Rehwild wurde Ende März durch einen Hund gehetzt und zum Schluss in einem Garten, worin es Zuflucht gesucht hatte, von diesem getötet. Im Ergebnis durchzuführender Ermittlungen konnte der in Frage kommende Hund und dessen Halter ausfindig gemacht werden. Es kann davon ausgegangen werden, dass der Hund in einem unbeaufsichtigten Moment „ausbüxte“, sich in unbekannter Richtung entfernte und im weiteren Verlauf dem Rehwild nachstellen und dieses töten konnte. In dieser Zeit war der Hund außerhalb des Einwirkungsbereiches seines Besitzers. Dem zuständigen Ordnungsamt wurde eine entsprechende Empfehlung zur Einleitung eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens wegen Verstoß gegen die Polizeiverordnung gegeben.

Anmerkung: Bei Vorkommnissen mit Hunden
Neben der vorgenannten polizeilichen Maßnahme machen sich weitere Prüfungshandlungen erforderlich:
Verdachts des Verstoßes gem. § 27 Abs. 2 Sächsisches Jagdgesetz, welches besagt, „Hunde dürfen in Jagdbezirken nicht ohne Aufsicht frei laufen gelassen werden“ und zum Vollzug des Gesetzes zum Schutze der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden (GefHundG) - insbesondere der Feststellung der Gefährlichkeit des Hundes gem. § 1 Abs. 3 GefHundG. Die Prüfungshandlungen erfolgen unabhängig der Rasse der Hunde und die Mitteilungen werden an die entsprechenden Abteilungen des Landratsamt Mittelsachsen, Untere Jagdbehörde sowie Ordnung und Sicherheit weitergeleitet.
Nach wie vor ist festzustellen, dass einige wenige Hundehalter ihre Hunde ohne Aufsicht in den Ortschaften frei herum laufen lassen, bzw. diese zum morgendlichen bzw. abendlichen „Gassigehen“ aus dem Haus lassen und ihnen nach verrichteter Notdurft wieder Einlass gewähren. Dies wiederum zieht weitere Verstöße gegen die Polizeiverordnung nach sich.
Abschließend sei noch anzumerken, dass Besitzer und Halter von Hunden selbige zur Erhebung der Hundesteuer bei der Gemeindeverwaltung anzumelden haben.
2. Schüsse auf Kater „Rudi“
Glück im Unglück hatte Kater „Rudi“ der im Mitteldorf von Obergruna zu Hause ist.
Am 25.03.2013 musste festgestellt werden, dass durch unbekannte/n Täter/n der Kater vermutlich mittels Luftgewehr oder Luftdruckpistole beschossen und erheblich am Kopf verletzt wurde. 2 Projektile (Diabolos) eiterten von selbst aus dem Kopf wieder heraus und ein Diabolo musste durch eine Tierärztin entfernt werden. Eine gefertigte Röntgenaufnahme erbrachte das Ergebnis, dass sich noch ein weiteres Diabolo im Bereich Kopf/Nackenansatz des Katers befindet, wobei ein Entfernen gegenwärtig nicht möglich ist. Nachfolgebehandlungen machen sich notwendig. Nicht nur die Besitzer hoffen zum einen, dass das Diabolo nicht weiter in Richtung Gehirn „wandert“ und ihr treuer Kater „Rudi“ bald wieder gesund wird, zum anderen, dass anderen Katzen gleiches Schicksal erspart bleibt und der Verursacher gefunden werden kann.
Zum vorliegenden Sachverhalt wurden die Ermittlungen wegen einer Straftat gem. § 17 Tierschutzgesetz und dem Verdacht des Verstoßes gegen § 12 Waffengesetz aufgenommen.
Erber
Polizeikommissar
| |
|
weiter | |
|