- Polizeirapport -
1. 30.05.10 zum 31.05.10 Sachbeschädigung Wohngebäude
In Neukirchen, Dittmannsdorfer Straße wurden durch unbekannte Täter zwei mit weißer wasserfester Farbe gefüllte Glasbehältnisse auf das Dach eines Wohnhauses geworfen, wobei die Behältnisse beim Aufprall zerstört wurden.
2. 30.05.10 zum 31.05.10 Besonders schwerer Fall des Diebstahls
In Reinsberg, Talstraße wurde an einer Waschanlage einer Autowerkstatt die Tür der SB-Box und die Zahlbox aufgebrochen und das darin befindliche Münzgeld entwendet. Ein Zusammenhang mit anderen festgestellten Aufbrüchen an Waschanlagen im Raum Freiberg scheint gegeben.
3. 06.06.2010 Aufmerksamer Dittmannsdorfer
Gegen 16:00 Uhr stellte ein Bürger in der Freiberger Mulde am Wehr Papierfabrik ein Schlauchboot fest, in dem Kinderbekleidung, Schuhe, Handys und Autoschlüssel lagen. Nach Sicherstellung der Gegenstände alarmierte er sofort die Polizei. Gegen 19:00 Uhr konnte die Polizei Entwarnung geben. Glücklicherweise handelte es sich um eine missglückte Bootsfahrt, bei der sich das Schlauchboot bei einer Pause verselbstständigt hatte.
4. 08.06.10 bis 10.06.10 Sachbeschädigung Gemeindeschaukasten
In Steinbach- Helbigsdorfer Straße Buswendeschleife wurde zum wiederholten Male der Schaukasten der Gemeinde beschädigt.

5. Nicht dem Tier ist Fehlverhalten anzulasten - Verantwortlich ist der Mensch
Aus der Polizeiverordnung der Gemeinde Reinsberg (Auszüge)
§ 4 - Tierhaltung
(1) Tiere sind so zu halten und zu beaufsichtigen, dass Menschen, Tiere oder Sachen nicht belästigt oder gefährdet werden.
(2) Der Tierhalter hat dafür Sorge zu tragen, dass sein Tier im öffentlichen Verkehrsraum nicht ohne eine hierfür geeignete Aufsichtsperson frei herumläuft.
(3) In entsprechend ausgewiesenen Grün- und Erholungsanlagen sowie allgemein in Fußgängerzonen und bei größeren Menschenansammlungen muss der Hundeführer den Hund an der Leine führen.
§ 5 - Verunreinigung durch Tiere
(1) Den Haltern und Führern von Tieren ist es untersagt, die Flächen im Sinne § 2, die regelmäßig von Menschen genutzt werden, durch ihre Tiere verunreinigen zu lassen. (§ 2- (1) öffentliche Straßen, Wege und Plätze; (2) Gehwege bzw. seitliche Flächen am Rande der Fahrbahn; (3) Grün- und Erholungsanlagen, gärtnerisch gestaltete Anlagen, Verkehrsgrünanlagen, Kinderspielplätze)
(2) Der Tierhalter bzw. –führer hat sein Tier von öffentlich zugänglichen Sport- und Kinderspielplätzen fernzuhalten.
(3) Die entgegen Abs. 1. und 2. durch Tiere verursachten Verunreinigungen sind von den jeweiligen Tierführern unverzüglich zu beseitigen.
Wiederholt muss festgestellt werden, dass Verstöße gegen die Polizeiverordnung durch Besitzer und Führer von Hunden (vereinzelt auch anderen Tieren) begangen werden. Dies betrifft vor allem unsere Wanderwege, Teichanlagen und Orte der Erholung, der Ruhe und des Freizeitbereiches.
Der Grundsatz gilt!!
Hat das Tier sein „Geschäft“ verrichtet, so sind die Rückstände zu beseitigen, damit Niemand in den „gewissen Haufen“ tritt“ (wobei dieser im Nutzgras auch nichts zu suchen hat!!).
Erber
Polizeikommissar
Voraussichtlich
Mitte Juli beginnen Bauarbeiten an der Fasanenstraße im
Ortsteil Neukirchen. Es wird die Straßenentwässerung als
offener Graben instand gesetzt und in Abschnitten als
Regenwasserleitung verlegt, die Fahrbahn als Asphaltdecke hergestellt
und die Straßenbeleuchtung erneuert.
Zur
Durchführung der Bauarbeiten ist eine Vollsperrung der
Fasanenstraße erforderlich. Die Zufahrten zu den in der
Baustrecke liegenden Grundstücken sollen mit den erforderlichen
Einschränkungen soweit wie möglich gewährleistet
werden. Für einen begrenzten Zeitraum (während des Einbaus
der Fahrbahndecken) muss ein Befahren der Straße allerdings
ausgeschlossen werden.
Zum Zeitpunkt
des Redaktionsschlusses für diese Amtsblatt-Ausgabe war der
detaillierte Zeitplan noch nicht mit dem ausführenden
Bauunternehmen abgestimmt. Aus diesem Grund können hier keine
Einzelheiten veröffentlicht werden.
Die von den
Einschränkungen unmittelbar betroffenen Anlieger werden direkt
durch Handzettel oder durch Mitarbeiter des ausführenden
Bauunternehmens über erforderliche Einschränkungen
informiert.
Wir bitten alle
von der Baumaßnahme Betroffenen, sich auf die erforderlichen
Einschränkungen und Veränderungen einzustellen.
Als Termin für
den Abschluss der Bauarbeiten ist Mitte Oktober 2010 vorgesehen.
Heidrich
Leiter Bau- und Finanzverwaltung
Landratsamt Mittelsachsen
Abt.
Kreisentwicklung und Bauen
Ref. 22.5 Wirtschaftsförderung,
ländlicher Raum, Tourismus
Pressemitteilung
vom 17.06.2010
Ökoprofit® ist ein Kooperationsprojekt zwischen Unternehmen verschiedener Branchen und Kommunen. Durch die Förderung nach der Mittelstandsrichtlinie ist Ökoprofit® ein preiswerter Einstieg in das betriebliche Umweltmanagement für kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Ziel des Projektes ist, kostensenkende Umweltmaßnahmen im Unternehmen umzusetzen.
Ökoprofit® ist 1991 in Österreich (Graz) entstanden und wurde 1998 zum ersten Mal in München umgesetzt. In Sachsen sind bisher insgesamt 83 Unternehmen im Basisprogramm dabei (Landeshauptstadt Dresden, Landkreise Görlitz und Meißen), deutschlandweit über 2.000 Unternehmen!
Der Landkreis Mittelsachsen plant ein Ökoprofit-Projekt und hat dafür eine Vereinbarung mit dem Sächsischen Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft zur Nutzung der Marke Ökoprofit® geschlossen.
In die Projektarbeit sollen 15 Unternehmen aller Branchen einbezogen werden. Gefördert wird das ganze Projekt zu 50 % für jedes teilnehmende kleine und mittlere Unternehmen über die Sächsische Aufbaubank bzw. die Umweltallianz.
Gesucht werden interessierte Unternehmen des Landkreises Mittelsachsen, die im Bereich der Ressourceneffizienz ihre Möglichkeiten und Reserven aufspüren wollen. Ziel ist dabei die Senkung jeglicher Energiekosten.
Anfang September soll dazu eine Informationsveranstaltung stattfinden. Interessenten können sich dafür schon jetzt beim Landratsamt Mittelsachsen, Ref. 22.5 Wirtschaftsförderung, ländlicher Raum, Tourismus, Frau Katrin Harthun, Tel. 03434 74 1495 oder per Mail katrin.harthun@landkreis-mittelsachsen.de melden.
gez. Johannes
Ulbricht
Referatsleiter
Ab dem 24. Juni 2010 bietet das Finanzamt Freiberg wöchentlich „Sprechstunden für Rentner“ an. Mit diesem besonderen Service informiert das Finanzamt über Grundzüge der Rentenbesteuerung und gibt Ihnen Gelegenheit, Ihre Fragen rund um dieses Thema zu stellen.
Die „Sprechstunde
für Rentner“ findet bis auf Weiteres immer
donnerstags um 10:00 Uhr und um
14:00 Uhr
im Finanzamt
Freiberg, Brückenstraße 1, Zimmer 406
für interessierte Bürger
statt.
Eine Terminvereinbarung ist nicht erforderlich. Natürlich beantworten Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Finanzamtes gern auch zu den übrigen Öffnungszeiten allgemeine Fragen zur Besteuerung von Renten. Weitere Informationen erhalten Sie außerdem unter www.steuern.sachsen.de
Ute Heiland
(Vorsteherin
des Finanzamtes Freiberg)
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