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Die Gemeinde Reinsberg bietet
Möglichkeiten zur elektronischen
Kommunikation an.
Für den Bereich der Verwaltungsverfahren richtet sich die
elektronische Kommunikation nach § 3a des
Verwaltungsverfahrensgesetzes. Danach ist die Übermittlung
elektronischer Dokumente zulässig, soweit der
Empfänger
hierfür einen Zugang eröffnet hat. Die
Gemeinde
Reinsberg hat diesen Zugang mit folgenden Bedingungen bzw.
Einschränkungen eröffnet:
E-Mail
Adresse
Für die
elektronische Kommunikation per E-Mail ist folgende
E-Mail-Adresse eingerichtet:
post (at) gemeinde-reinsberg.de
Darüber hinaus finden Sie in unserem Internetangebot weitere E-Mail-Adressen einzelner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bzw. Einrichtungen. Auch an diese Adressen können Sie E-Mails senden.
Dateiformate
Möchten Sie E-Mails mit Dateianhängen an uns
versenden, so
beachten Sie bitte, dass nicht alle Dateiformate und Anwendungen
unterstützt, gelesen und verarbeitet werden können.
Sofern
eine E-Mail nicht verarbeitbar ist, werden Sie soweit möglich
durch den Empfänger darüber informiert.
Verschlüsselung
und Signatur
Leider kann die Gemeindeverwaltung Reinsberg aus rechtlichen und
organisatorischen Gründen zur Zeit noch keine
verschlüsselten
E-Mails entschlüsseln sowie elektronische Signaturen auf
Echtheit
und Gültigkeit prüfen.
Falls Sie der Gemeindeverwaltung vertrauliche Informationen senden
wollen, sollte hierzu die Briefpost verwendet werden.
Dokumente, die einem Schriftformerfordernis unterliegen,
können
nicht in elektronischer Form übersandt werden. In diesen
Fällen bitten wir Sie, ebenfalls auf die papiergebundene
Kommunikation zurück zu greifen.
Allgemeine Hinweise:
Im Falle technischer Probleme oder bei Abweichungen von den allgemeinen
technischen Rahmenbedingungen kann der Zugang von E-Mails an die
Gemeindeverwaltung nicht gewährleistet werden. Dies
kann
beispielsweise durch in der E-Mail enthaltene Computerviren oder durch
sogenannte Spam-Merkmale ausgelöst werden.
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