Beim Wohnungswechsel innerhaln Deutschlands besteht keine Pflicht zur Abmeldung.
Wer
hat sich innerhalb von zwei Wochen bei dem zuständigen Einwohnermeldeamt abzumelden.
Zuständigkeit:
Einwohnermeldeamt
Notwendige Unterlagen:
Personalausweis
Ihr Ansprechpartner:
Einwohnermeldeamt Reinsberg
Christina Schirmer
Kirchgasse 2
09629 Reinsberg
Telefon: 037324 807-34
Fax: 037324 807-70
E-Mail: ewma (at) gemeinde-reinsberg.de
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