Wer aus einer Wohnung auszieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen bei dem zuständigen Einwohnermeldeamt abzumelden, wenn er seinen Aufenthalt im Ausland nimmt, lediglich eine von mehreren Wohnungen, für die er im Inland gemeldet ist aufgibt, ohne eine neue Wohnung zu beziehen, oder nicht innerhalb einer Frist von einem Monat eine neue Wohnung im Inland bezieht.
Zuständigkeit:
Einwohnermeldeamt
Notwendige Unterlagen:
Personalausweis
Ihr Ansprechpartner:
Einwohnermeldeamt Reinsberg
Christina Schirmer
Kirchgasse 2
09629 Reinsberg
Telefon: 037324 807-34
Fax: 037324 807-70
E-Mail: ewma (at) gemeinde-reinsberg.de
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