Die Zuständigkeit für die Abwasserentsorgung und -beseitigung in den Ortsteilen der Gemeinde Reinsberg wurde an den Wasserzweckverband Freiberg (WZF) übertragen.
Grundlage für die Abwasserentsorgung sind die Abwasserentsorgungsbedingungen (AEB) des WZF und das Tarifblatt Abwasser in der jeweils gültigen Fassung.
Sollten Sie einen Anschluss des Grundstückes an das Abwassernetz wünschen, ist ein Antrag beim WZF zu stellen.
Auch für die Entsorgung der Inhalte aus abflusslosen Gruben und Kleinkläranlagen ist der WZF zuständig. Außerdem muss der WZF auch die Eigenkontrolle und Wartung dieser Gruben und Kleinkläranlagen, für die der Grundstückseigentümer zuständig ist, überwachen.
Auf der Internetseite
www.wasser-freiberg.de können Sie vieles über den WZF
erfahren. Es besteht auch die Möglichkeit die
Abwasserentsorgungsbedingungen, das Tarifblatt Abwasser sowie
Anträge auf Neuanschluss einzusehen bzw.
herunterzuladen.
Selbstverständlich werden Ihnen auf
Anforderung diese Unterlagen auch gern vom WZF zugeschickt.
Über die Rufnummer (0 37 31) 7 84-0 sind Mitarbeiter des WZF jederzeit, insbesondere bei Störungen und Havarien, erreichbar.
| Postanschrift |
Wasserzweckverband
Freiberg Postfach 12 55 09582 Freiberg |
| Telefon | (0 37 31) 7 84-0 |
| WZF.Freiberg (at) t-online.de | |
| Internet |
www.wasser-freiberg.de |
| zurück zur Übersicht |