Wer eine Wohnung im Gemeindegebiet bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen bei dem zuständigen Einwohnermeldeamt anzumelden.
Notwendige Unterlagen:
Eine Abmeldung am vorherigen Hauptwohnsitz zum neuen Hauptwohnsitz ist nicht mehr notwendig.
Eine Abmeldung ist weiterhin notwendig, wenn
Ihr
Ansprechpartner:
Einwohnermeldeamt
Reinsberg
Christina Schirmer
Kirchgasse 2
09629 Reinsberg
Telefon: 037324
807-34
Fax: 037324 807-70
E-Mail: ewma (at) gemeinde-reinsberg.de
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