Für die Errichtung (Neubau), eine Änderung oder eine Nutzungsänderung eines Gebäudes oder einer baulichen Anlage ist grundsätzlich immer eine Baugenehmigung erforderlich, es sei denn, für das Vorhaben gilt eine gesetzliche Ausnahme. Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Vorhaben verfahrensfrei oder genehmigungsfrei gestellt sein.
Zuständige Stelle:
Zuständig für
die das Verfahren und die Erteilung von Baugenehmigungen sowie für
die Entscheidung über die Verfahrens- bzw. Genehmigungsfreiheit
von Vorhaben ist die untere Bauaufsichtsbehörde, in deren
Zuständigkeitsbereich sich das Baugrundstück befindet.
Für
das Gebiet der Gemeinde Reinsberg wenden Sie sich bitte direkt an das:
Landratsamt Mittelsachsen
-Bauaufsicht und Bauordnung-
Außenstelle Mittweida
Am Landratsamt 3
09648
Mittweida
Telefon 03727 950-6485
E-Mail: bau.vermessung (at) landkreis-mittelsachsen.de
Internet: http://www.landkreis-mittelsachsen.de/buergerservice/fachbereiche/153.html
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