Beglaubigungen von Abschriften/Kopien oder Unterschriften
Die zu beglaubigenden Dokumente werden in Abschrift oder Kopie mit dem dazugehörigen Original im Einwohnermeldeamt vorgelegt. Die Übereinstimmung mit dem Original wird verglichen und durch Siegelabdruck und Unterschrift des Bediensteten beglaubigt.
Hinweise:
Personenstandsurkunden (Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden)
dürfen generell nicht vom Einwohnermeldeamt beglaubigt werden.
Für Personenstandsurkunden ist das Standesamt zuständig. Grundsätzlich
gibt es keine Beglaubigungen von Personenstandsurkunden, eine
Neuausstellung ist erforderlich.
Ist die Geburt, Heirat Sterbefall nicht in Reinsberg beurkundet worden,
müssen Sie sich an das Standesamt wenden, welches den Vorgang
Beurkundet hat.
Beglaubigungen von Unterschriften
Der Bürger legitimiert sich durch Personalausweis oder Reisepass und vollzieht vor dem Bediensteten die eigenhändige Unterschrift. Anschließend wird die eigenhändige Unterschrift durch Siegelabdruck und Unterschrift des Bediensteten beglaubigt.
Notwendige Unterlagen:
Originale und Kopien der zu beglaubigenden Unterlagen
bei Unterschriftsbeglaubigung: Personalausweis oder Reisepass
bei Gebührenfreien Beglaubigungen: Schreiben der jeweiligen Behörde,
welche die Dokumente anfordert
Gebühren:
5,00 bis 50,00 Euro gem. 8. SächsKVZ (Grundgebühr immer 6,00
Euro)
Ihr Ansprechpartner:
Einwohnermeldeamt Reinsberg
Christina Schirmer
Kirchgasse 2
09629 Reinsberg
Telefon: 037324 807-34
Fax: 037324 807-70
E-Mail: ewma (at) gemeinde-reinsberg.de
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