Entsprechend der Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments
und des Rates über Denstleistungen im Binnenmarkt vom 12. Dezember 2006
(EU-DLR) soll ein Binnenmarkt geschaffen werden, der den freien Verkehr
von Dienstleistungen zwischen den Mitgliedsstaaten gewährleistet.
Umfangreiche Informationen zur EU-DLR sind im Amt-24 - Sachsens Service-Portal veröffentlicht.
Bei der Landesdirektion Leipzig des Freistaates Sachsen wurde ein Einheitlicher Ansprechpartner zur Bereitstellung von Informationen, Auskünften, Formularen und Dokumenten für Dienstleister eingerichtet. Zu erreichen ist der Einheitliche Ansprechpartner unter www.moderneverwaltung.sachsen.de.
Zu folgenden EU-DLR-relevanten Verfahren können Sie sich direkt an
die Gemeinde Reinsberg wenden, wenn Sie im Gebiet der Gemeinde
Reinsberg entsprechende Dienstleistungen anbieten wollen:
| Führungszeugnis beantragen |
Verfahrensinformation | Antragsformular |
| Gaststättenerlaubnis | Verfahrensinformation | Antragsformular |
| Gestattung nach GastG §12 |
Verfahrensinformation | |
| Gewerbe anmelden | Verfahrensinformation | Antragsformular |
| Gewerbe ummelden | Verfahrensinformation | Antragsformular |
| Gewerbe abmelden | Verfahrensinformation | Antragsformular |
| Gewerberegisterauskunft beantragen | Verfahrensinformation | Antragsformular |
| Reisegewerbekarte beantragen | Verfahrensinformation | Antragsformular |
Als Ansprechpartner bei der Gemeinde Reinsberg zu Vorgängen nach der EU-Dienstleistungsrichtlinie steht Ihnen
Frau Christina Schirmer
unter folgenden Kontaktmöglichkeiten zur Verfügung:
| Anschrift |
Gemeindeverwaltung Reinsberg Kirchgasse 2 09629 Reinsberg |
|
| Telefon: |
+ 49 37324 807 34 |
|
| Telefax: |
+ 49 37324 807 70 | |
| E-Mail: |
post@gemeinde-reinsberg.de |
Der Zugang für elektronisch signierte und auch für verschlüsselte
elektronische Dokumente für die EU-DLR-relevanten Verwaltungsverfahren
erfolgt über Telefax.
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