Bäume, Sträucher und freiwachsende Hecken unterliegen der Gehölzschutzsatzung.
Für das Fällen von Bäumen ist eine Befreiung vom Verbot, Bäume zu
entfernen als Antrag auf Baumfällgenehmigung mindestens 10 Tage vor der
geplanten Fällung einzureichen.
Sie erhalten nach Prüfung der Sachlage einen Bescheid, der kostenpflichtig ist. Die Gebühr beträgt in der Regel 25,00 EUR.
Gemäß § 25 Abs. 1 Nr. 5 SächsNatSchG ist das Fällen von Bäumen während der Vegetationsperiode in der Zeit vom 01.03. – 30.09. verboten. Die Untere Naturschutzbehörde beim Landratsamt Freiberg, Frauensteiner Straße 43, 09599 Freiberg kann von dieser Reglung auf Antrag eine Ausnahmegenehmigung erteilen.
Die Details und Rechtsvorschriften finden Sie dazu in der Gehölzschutzsatzung der Gemeinde Reinsberg vom 30.01.1998
Formular: Antrag einer Baumfällung.
Zuständigkeit: Bauverwaltung
Ihr Ansprechpartner:
Gemeindeverwaltung Reinsberg
Bauamt
Thomas Rost
Telefon: 037324-80761
Fax: 037324-80770
E-Mail: bauverwaltung (at) gemeinde-reinsberg.de
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