Der Familienpass berechtigt den Inhaber mit seinen Kindern, unentgeltlich bestimmte Einrichtungen des Freistaates Sachsen (Museen, Sammlungen, Burgen und Schlösser) zu besuchen.
Wer erhält einen Familienpass des Freistaates Sachsen?
Familien, (Ehepaar oder eheähnliche Gemeinschaft) mit mindestens drei kindergeldberechtigten Kindern,
Alleinerziehene mit mindestens zwei kindergeldberechtigten Kindern,
Eltern mit einem kindergeldberechtigten schwer behinderten Kind bis 27 Jahre (mindestens Grad der Behinderung 50) in häuslicher Gemeinschaft.
Die Familie muss ihren ständigen Wohnsitz im Freistaat Sachsen haben.
Der Familienpass ist einkommensunabhängig. Er gilt für das Kalenderjahr ab Ausstellung und kann jeweils um ein weiteres Kalenderjahr verlängert werden.
Wo erhält man den Familienpass?
Die Berechtigung wird von der zuständigen Gemeindeverwaltung festgestellt.
Welche Unterlagen sind vorzulegen?
Der antragstellende Elternteil hat hierzu einen Personalausweis bzw. einen Reisepass sowie eine Bescheinigung der Familienkasse über die kindergeldberechtigten Kinder oder einen anderen Nachweis vorzulegen.
Wenn zutreffend: Bitte auch den Schwerbehindertenausweis des Kindes vorlegen.
Der Familienpass ist kostenfrei.
Weitere Informationen sowie Antragsformulare: www.familie.sachsen.de/78.html
Ihr
Ansprechpartner in der Gemeindeverwaltung:
Bürgerbüro Gemeinde
Reinsberg
Heidrun Schirrmeister
Tel.: 037324 80730
Fax: 037324 80770
E-Mail: buergerbuero (at) gemeinde-reinsberg.de
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