Herzlichen Glückwunsch zur Geburt Ihres Nachwuchses.
Wenn Ihr Kind im Krankenhaus geboren ist, ist das Standesamt, in dem Ort wo sich das Krankenhaus befindet für die Beurkundung der Geburt zuständig.
Bei Hausgeburten im Gemeindegebiet Reinsberg sind wir für Sie die Ansprechpartner.
Bitte beachten Sie, dass bei einer Geburt in öffentlichen Kliniken die Urkundenausstellung erst erfolgen kann, wenn die schriftliche Geburtsanzeige des Krankenhauses beim Standesamt bereits vorliegt.
Bei Hausgeburten und Geburten in privaten Krankenhäusern ist die Anzeige innerhalb einer Woche von Ihnen persönlich unter Vorlage der von der Hebamme ausgestellten Geburtsbescheinigung bei dem zuständigen Standesamt durchzuführen.
Zuständigkeit:
Standesamt
Reinsberg
Notwendige Unterlagen:
Gebühren:
Erste Urkunde 10,00 €, jede weitere 5,00 €
Ihr
Ansprechpartner:
Standesamt Reinsberg
Christina Schirmer
Kirchgasse 2
09629 Reinsberg
Telefon: 037324 807-34
Fax: 037324 807-70
E-Mail: standesamt@gemeinde-reinsberg.de
Hinweis:
Eltern Neugeborener in der
Gemeinde Reinsberg erhalten einen Gutschein für die Erstattung
des Elternbeitrages von einem Monat bei Inanspruchnahme einer
Kindereinrichtung oder Tagespflegestelle in der Gemeinde Reinsberg
von mindestens 1 Jahr sowie einen Präsentbeutel der Sparkasse
bzw. Freiberger Bank vom jeweiligen Ortsvorsteher bzw. Mitglied des
Ortschaftsrates überreicht.
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