Zuständigkeit:
Gewerbeamt Gemeinde Reinsberg
Sie wollen oder haben eine Firma gegründet, dann ist eine Anmeldung (Gewerbeanmeldung) in unserem Amt erforderlich.
Wer einen selbstständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes oder einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle anfängt, muss dies der für den Ort zuständigen Behörde anzeigen. Als Beginn eines Gewerbes ist auch die Übernahme eines bereits bestehenden Betriebes(z.B. Kauf, Pacht) sowie die Umwandlung eines Unternehmens in eine andere Rechtsform anzusehen. Die Verlegung eines Betriebes aus einer anderen Kommune in den Bereich der Anmeldebehörde ist ebenfalls als Neuanmeldung anzumelden und in der anderen Kommune abzumelden.
Notwendige Unterlagen:
Bei der Anmeldung eines Gewerbes ist der gültige Personalausweis vorzulegen.
Für die Anmeldung
Gebühren:
22,50 Euro
Ihr
Ansprechpartner:
Gewerbeamt
Reinsberg
Christina Schirmer
Kirchgasse 2
09629 Reinsberg
Telefon: 037324
807-34
Fax: 037324 807-70
E-Mail: ewma (at) gemeinde-reinsberg.de
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