Der Austritt aus einer Religion ist eine persönliche Sache
Gehört ein Bürger einer Religion, evangelisch-lutherisch oder römisch-katholisch an, kann er aus dieser Religion austreten. Eine Austrittserklärung ist eine persönliche Willenserklärung.
Zuständigkeit:
Standesamt Reinsberg
Notwendige
Unterlagen:
Personalausweis des
Austrittswilligen Bürgers, evtl. Heiratsurkunde
Gebühren:
15,00 Euro pro
Austritt zuzüglich 5,00 Euro für die Abschrift.
Ihr
Ansprechpartner:
Standesamt Reinsberg
Christina Schirmer
Kirchgasse 2
09629 Reinsberg
Telefon: 037324
807-34
Fax: 037324 807-70
E-Mail: standesamt (at) gemeinde-reinsberg.de
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