Wappen mit Schrift

Verwaltungsführer der Gemeinde Reinsberg

Änderung der Lohnsteuerkarte

Im Monat September (Stichtag 20. Sept.) des laufenden Jahres werden die Lohnsteuerkarten für das kommende Jahr ausgestellt. Nach diesem Stichtag eingetretene Änderungen müssen nachgetragen werden.

Gründe für eine Steuerklassenänderung:

Freibeträge für Kinder trägt die Meldestelle grundsätzlich nur für Kinder unter 18 Jahre ein, ab 18 Jahre ist das Finanzamt in Freiberg zuständig.

Zur Eintragung des Freibetrages für Kinder, die außerhalb von Reinsberg leben, ist eine steuerliche Lebensbescheinigung vorzulegen.
Diese wird vom Einwohnermeldeamt ausgestellt, in der das Kind mit Hauptwohnung gemeldet ist. Als Nachweis ist die Geburtsurkunde des Kindes oder die Vaterschaftsanerkennung vorzulegen.

Ihr Ansprechpartner:
Einwohnermeldeamt Reinsberg
Christina Schirmer
Kirchgasse 2
09629 Reinsberg
Telefon: 037324 807-34
Fax: 037324 807-70
E-Mail: ewma (at) gemeinde-reinsberg.de

zurück zur Übersicht


Diese Seite ist ein Service der Gemeinde Reinsberg.
www.gemeinde-reinsberg.de

Impressum und Kontakthinweise

Reinsberg, 04/2008