Seit 01.01.2011 ist das Finanzamt Freiberg zuständig.
Gründe für eine Steuerklassenänderung:
Freibeträge für Kinder trägt die Meldestelle grundsätzlich nur für Kinder unter 18 Jahre ein, ab 18 Jahre ist das Finanzamt Freiberg zuständig.
Zur Eintragung des Freibetrages für Kinder, die außerhalb von Reinsberg leben, ist eine steuerliche Lebensbescheinigung vorzulegen. Diese wird vom Einwohnermeldeamt ausgestellt, in der das Kind mit Hauptwohnung gemeldet ist. Als Nachweis ist die Geburtsurkunde des Kindes oder die Vaterschaftsanerkennung vorzulegen.
Ihr Ansprechpartner:
Finanzamt Freiberg
Brückenstraße 1
09599 Freiberg
Tel.: 03731 / 379-0
Öffnungszeiten:
Mo 08:00 – 15:30 Uhr
Di 08:00 – 18:00 Uhr
Mi 08:00 – 15:30 Uhr
Do 08:00 – 17:00 Uhr
Fr 08:00 – 12:00 Uhr
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