Im Monat September (Stichtag 20. Sept.) des laufenden Jahres werden die Lohnsteuerkarten für das kommende Jahr ausgestellt. Nach diesem Stichtag eingetretene Änderungen müssen nachgetragen werden.
Gründe für eine Steuerklassenänderung:
Freibeträge für Kinder trägt die Meldestelle grundsätzlich nur für Kinder unter 18 Jahre ein, ab 18 Jahre ist das Finanzamt in Freiberg zuständig.
Zur Eintragung des
Freibetrages für Kinder, die außerhalb von Reinsberg
leben, ist eine steuerliche Lebensbescheinigung vorzulegen.
Diese wird vom
Einwohnermeldeamt ausgestellt, in der das Kind mit Hauptwohnung gemeldet ist. Als
Nachweis ist die Geburtsurkunde des Kindes oder die Vaterschaftsanerkennung
vorzulegen.
Ihr
Ansprechpartner:
Einwohnermeldeamt
Reinsberg
Christina Schirmer
Kirchgasse 2
09629 Reinsberg
Telefon: 037324
807-34
Fax: 037324 807-70
E-Mail: ewma (at) gemeinde-reinsberg.de
| zurück zur Übersicht |