Auf Antrag erhalten Sie im Einwohnermeldeamt Bescheinigungen über die im Melderegister eingetragenen Daten.
Folgende Arten von melderechtlichen Bescheinigungen sind möglich:
Diese Bescheinigungen müssen im Einwohnermeldeamt beantragt werden. Bei steuerlichen Lebensbescheinigungen ist auch eine schriftliche Beantragung möglich.
Zuständigkeit:
Einwohnermeldeamt
Notwendige
Unterlagen:
Personalausweis oder
Reisepass
Gebühren:
6,10 Euro
Für Renten- und
Kindergeld ist diese Bescheinigung gebührenfrei
Ihr
Ansprechpartner:
Einwohnermeldeamt
Reinsberg
Christina Schirmer
Kirchgasse 2
09629 Reinsberg
Telefon: 037324
807-34
Fax: 037324 807-70
E-Mail: ewma (at) gemeinde-reinsberg.de
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