Die Auskunft ist schriftlich oder persönlich zu beantragen.
Grundlage für die Auskünfte aus dem Melderegister regelt das Sächsische Meldegesetz. Folgende Paragraphen regeln die Auskunftserteilung:
Die Auskunft ist schriftlich oder persönlich zu beantragen. Eine Beantragung per Mail ist im Einwohnermeldeamt noch nicht möglich. Die Auskunft ist gebührenpflichtig gemäß 8. SächsKV.
Notwendige Unterlagen:
Mindestens 3 Angaben, (Name, Vorname, Geburtsdatum, Wohnort….) der gesuchten Person zur eindeutigen Identifizierung
Gebühren:
Ihr Ansprechpartner:
Einwohnermeldeamt Reinsberg
Christina Schirmer
Kirchgasse 2
09629 Reinsberg
Telefon: 037324 807-34
Fax: 037324 807-70
E-Mail: ewma (at) gemeinde-reinsberg.de
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