Für Deutsche besteht die Ausweispflicht ab dem 16. Lebensjahr.
Zuständigkeit:
Einwohnermeldeamt, bei dem der Einwohner mit Hauptwohnsitz gemeldet
ist.
Notwendige Unterlagen:
Gebühren:
28,80 €
22,80 € für die Ausstellung bis zum 24. Lebensjahr
Ihr Ansprechpartner:
Einwohnermeldeamt Reinsberg
Christina Schirmer
Kirchgasse 2
09629 Reinsberg
Telefon: 037324 807-34
Fax: 037324 807-70
E-Mail: ewma (at) gemeinde-reinsberg.de
| zurück zur Übersicht |