Sie haben Ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde Reinsberg, dann können Sie Ihren Reisepass in unserem Einwohnermeldeamt beantragen.
Voraussetzungen zur Beantragung:
Reisepässe für
Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr:
persönliche
Vorsprache und schriftliche Zustimmung beider Elternteile bei
gemeinsamen Sorgerecht
notwendig
Zuständigkeit:
Einwohnermeldeamt, bei
dem Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.
Notwendige Unterlagen:
Gebühren:
Ihr
Ansprechpartner:
Einwohnermeldeamt
Reinsberg
Christina Schirmer
Kirchgasse 2
09629 Reinsberg
Telefon: 037324
807-34
Fax: 037324 807-70
E-Mail: ewma (at) gemeinde-reinsberg.de
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