Kinder, die bis zum 30. Juni des folgenden Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollenden, sind durch die Eltern bei der Grundschule ihres Schulbezirkes anzumelden. Kinder, die das sechste Lebensjahr später vollenden, können angemeldet werden.
Die Aufforderung zur Schulanmeldung erfolgt durch die Schulleiterin in ortsüblicher Form (Bekanntmachung) im Oktober/November des Vorjahres der Schuleinführung.
Notwendige Unterlagen:
Die Geburts-/Abstammungsurkunde ist bei der Anmeldung vorzulegen.
Zuständigkeit:
Schulleiter des Grundschulbezirkes
Anschrift der Grundschule:
Grundschule Neukirchen
Dittmannsdorfer Str. 9
OT Neukirchen
09629 Reinsberg
Tel. 037324 7212
Fax: 037324 82529
E-Mail: Grundschule_neukirchen-mail (at) t-online.de
Internet: www.gemeinde-reinsberg.de/schule
Ihr Ansprechpartner in der Gemeindeverwaltung:
Bürgerbüro Gemeinde Reinsberg
Heidrun Schirrmeister
Tel.: 037324 80730
Fax: 037324 80770
E-Mail: buergerbuero (at) gemeinde-reinsberg.de
Postanschrift: Kirchgasse 2, 09629 Reinsberg
Rechtsvorschriften: Schulgesetz des Freistaates Sachsen
Grundschulordnung
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