Im
Landkreis Mittelsachsen wird die Möglichkeit der Nutzung eines
Sozialpasses weitergeführt, bisher bereits bekannt als Sozialpass des
Landkreises Freiberg.
- Einwohnerinnen und Einwohner,
- die ihren Wohnsitz im Landkreis Mittelsachsen haben
- und hilfebedürftig sind
und
-
laufende Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem Sozialgesetzbuch
Zweites Buch oder laufende Leistungen nach dem 3. und 4. Kapitel
Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch beziehen oder vergleichbare Leistungen
nach § 3 AsylblG erhalten oder
- für die der Elternbeitrag im Sinne von § 15 Abs. 5 Satz 2 SächsKitaG übernommen wird oder
- deren Einkommen in Anlehnung an die Einkommensgrenzen des § 85 SGB XII bestimmte Grenzen nicht überschreitet.
Den Sozialpass stellt die Gemeinde auf Antrag und unter Vorlage der entsprechenden Bewilligungsbescheide kostenfrei aus.
Begünstigte
sind bei Vorliegen der Voraussetzungen der Haushaltsvorstand und die
Angehörigen der Bedarfsgemeinschaft (laut Leistungsbescheid) bzw. ein
alleiniger Begünstigter des Bescheides. Er gilt für die Dauer der
Gültigkeit der zugrunde liegenden Bewilligungsbescheide, längstens
jedoch für 6 Monate und kann bei weiterem Vorliegen der Voraussetzungen
verlängert werden.
Die Passausstellung und –verlängerung ist
eine freiwillige Leistung, auf die kein Rechtsanspruch besteht. Der
Sozialpass wird nur in Verbindung mit Regelungen von Einrichtungen
Dritter oder des Landkreises selbst wirksam und entfaltet keinen
eigenen Rechtsanspruch auf Sozialleistungen.
1.
Der Sozialpass des Landkreises Mittelsachsen soll wirtschaftlich
benachteiligten Personen öffentliche Einrichtungen vergünstigt
zugänglich machen.
2. Die Einrichtungen in Inhaberschaft des Landkreises, die Sie mit dem Sozialpass vergünstigt in Anspruch nehmen können, sind:
- Volkshochschule. Die einzelnen Einrichtungen liegen in Freiberg, Döbeln und Mittweida. Die gewährte Ermäßigung beträgt 50%.
- Musikschule. Die einzelnen Einrichtungen liegen in Freiberg, Flöha, Döbeln und Mittweida. Die gewährte Ermäßigung beträgt 50%.
-
Museum Schloss Rochsburg. Hier gewährt der Landkreis keinen speziellen
Rabatt für Sozialpassinhaber, sondern gesteht den Besuch zu ermäßigtem
Eintrittspreis zu.
- Kreis- und Fahrbibliothek Hainichen und Stadt-
und Kreisbibliothek Rochlitz. Hier kann eine Ermäßigung von 50 % von
den Sozialpassinhabern in Anspruch genommen werden.
3. In unserer Gemeinde können Sie als Sozialpassinhaber den Eintritt im Freibad Reinsberg vergünstigt in Anspruch nehmen.
4.
Wenn Sie öffentliche Einrichtungen einer auswärtigen Kommune des
Landkreises Mittelsachsen, d.h. einer anderen Stadt oder Gemeinde als
Ihrer Heimatgemeinde, in Anspruch nehmen wollen, empfiehlt es sich, vor
der Anreise zu klären
- ob für die Sie interessierende Einrichtung eine Ermäßigung für Sozialpassinhaber gewährt und
- ob die Ermäßigung nur für die dortigen Einwohner gilt oder für alle Einwohner des Landkreises Mittelsachsen.
Der Sozialpass wird im Bürgerbüro der Gemeindeverwaltung Reinsberg ausgestellt bzw. verlängert.
Ihr
Ansprechpartner in der Gemeindeverwaltung:
Bürgerbüro Gemeinde Reinsberg
Heidrun Schirrmeister
Tel.: 037324 80730
Fax: 037324 80770
E-Mail: buergerbuero (at)
gemeinde-reinsberg.de
Postanschrift: Kirchgasse 2,
09629 Reinsberg
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