Der Tod eines Menschen muss dem Standesbeamten vom nächsten
Angehörigen
angezeigt werden.
Zuständig für die Beurkundung eines Sterbefalles ist das Standesamt, in
dessen Bezirk die Person verstorben ist, unabhängig vom Wohnort des
Verstorbenen.
Somit erfolgt für alle Personen, welche in Reinsberg oder den Ortsteilen versterben, die Beurkundung durch das Standesamt Reinsberg.
Hinweis:
Zuständigkeit:
Standesamt Reinsberg
Notwendige Unterlagen:
Geburtsurkunde bzw. Heiratsurkunde des Verstorbenen, bei
Verwitweten Sterbeurkunde des Ehegatten
Gebühren:
Erste Urkunde 10,00 €, jede weitere 5,00 €
Ihr Ansprechpartner:
Standesamt Reinsberg
Christina Schirmer
Kirchgasse 2
09629 Reinsberg
Telefon: 037324 807-34
Fax: 037324 807-70
E-Mail: standesamt (at) gemeinde-reinsberg.de
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