Steuerliche Lebensbescheinigungen werden benötigt für die Eintragung des Freibetrages für Kinder, welche nicht im gleichen Wohnort wie der Elternteil, bei dem der Freibetrag eingetragen werden soll, gemeldet sind.
Wohnt der Antragstellen in Reinsberg und das Kind außerhalb, ist die steuerliche Lebensbescheinigung beim zuständigen Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes des Kindes zu beantragen.
Eine schriftliche oder persönliche Beantragung ist notwendig.
Zuständigkeit:
Einwohnermeldeamt
Notwendige Unterlagen:
Gebühren:
Keine
Ihr
Ansprechpartner:
Einwohnermeldeamt
Reinsberg
Christina Schirmer
Kirchgasse 2
09629 Reinsberg
Telefon: 037324
807-34
Fax: 037324 807-70
E-Mail: ewma (at) @gemeinde-reinsberg.de
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