Wird ein Kind geboren, dessen Eltern nicht miteinander verheiratet sind, kann eine Vaterschafts- bzw. Mutterschaftsanerkennung vorgenommen werden.
Eine Vaterschafts- bzw. Mutterschaftsanerkennung kann auch vor der Geburt vorgenommen werden.
Zuständigkeit:
Standesamt
Notwendige Unterlagen:
Gebühren:
gebührenfrei
Ihr Ansprechpartner:
Standesamt Reinsberg
Christina Schirmer
Kirchgasse 2
09629 Reinsberg
Telefon: 037324 807-34
Fax: 037324 807-70
E-Mail: standesamt (at) gemeinde-reinsberg.de
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