Sie benötigen schnell einen neuen Reisepass, weil Ihr alter Pass bereits abgelaufen ist.
Es dürfen nur vorläufige Reisepässe ausgestellt werden, wenn der Express-Reisepass bei der Bundesdruckerei nicht mehr rechtzeitig fertig gestellt werden kann.
Diese vorläufigen Reisepässe sind nicht maschinenlesbar.
Zuständigkeit:
Einwohnermeldeamt, bei
dem Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.
Notwendige Unterlagen:
Gebühren:
26,00 Euro
Ihr
Ansprechpartner:
Einwohnermeldeamt
Reinsberg
Christina Schirmer
Kirchgasse 2
09629 Reinsberg
Telefon: 037324
807-34
Fax: 037324 807-70
E-Mail: ewma (at) gemeinde-reinsberg.de
| zurück zur Übersicht |