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Verwaltungsführer der Gemeinde Reinsberg

Antrag auf Wohngeld bzw. Lastenzuschuss

Eine Beantragung des Wohngeldes oder Lastenzuschuss erfolgt mit Antragsformular über unser Bürgerbüro. Der Antrag wird mit den entsprechenden Unterlagen wieder in unserem Bürgerbüro abgegeben und an das Landratsamt Freiberg weitergeleitet.

Die Bezugsberechtigung wird im Landratsamt Mittelsachsen – SG Wohngeldstelle anhand der eingereichten Unterlagen festgestellt. Von dort erhalten Sie einen rechtsgültigen Bescheid.

Rechtsvorschrift: Wohngeldgesetz

Welche Unterlagen sind vorzulegen?

1. Antrag auf Wohngeld (Lastenzuschuss)

Eigentumsnachweis ggf. Grundbuchauszug, Angaben über die Wohnfläche, Angaben zur Ermittlung der Belastung aus Kapitaldienst und Bewirtschaftung, Verdienstbescheinigung(en), Rentenbescheid(e), Nachweis über Unterhalt, Bescheid(e) über Arbeitslosengeld bzw. ggf. andere Bescheide, Nachweis über die Schwerbehinderung und ggf. häusliche Pflegebedürftigkeit, Versicherungspolicen für private Kranken- oder Rentenversicherung mit Zahlungsnachweisen, Grundsteuerbescheid, Fremdmittelbescheinigung, Nachweis über Werbungskosten je Familienmitglied und Einnahmeart, bei Veranlagung zur Einkommensteuer die letzte Steuererklärung oder letzter –bescheid, Nachweis über Erträge aus Untervermietung oder Überlassung von Räumen/Flächen an andere, Nachweis über Verwaltungsgebühren/Verwaltungsaufwand (bei Eigentumswohnraum), Bescheid vom Finanzamt bei Erhalt von Eigenheimzulage

2. Antrag auf Wohngeld (Mietzuschuss)

Erklärung des Mieters, Mietvertrag, Angaben des Vermieters zum Wohnraum, Aktuelle Meldebescheinigung, Nachweis über Mietzahlung, Verdienstbescheinigung(en), Bescheid(e) über Arbeitslosengeld bzw. ggf. andere Bescheide, Nachweis über erhöhte Werbungskosten je Familienmitglied und Einnahmeart, Versicherungspolicen für private Kranken- oder Rentenversicherung mit Zahlungsnachweisen, Rentenbescheid(e), Mieterhöhungsnachweis, Nachweis über Untervermietung, Schwerbehindertenausweis, Nachweis über Zahlung von Kabelgebühren, Nachweis über häusliche Pflegebedürftigkeit, Nachweis über Unterhalt, Nachweis und Rechnungen über erwerbsbedingte Kinderbetreuungskosten, BAFöG-Bescheid/Studienbescheinigung

Zuständigkeit:
Landratsamt Mittelsachsen
- Wohngeldstelle -
Außenstelle Mittweida
Am Landratsamt 3
09648 Mittweida

Zentrale Anschrift:
Landratsamt Mittelsachsen
Frauensteiner Str. 43
09599 Freiberg

Telefon: 03727 950-6322
Fax: 03727 950-6350 

Internet: http://www.landkreis-mittelsachsen.de/buergerservice/fachbereiche/141.html

Die Bearbeitung ist kostenfrei.

Ihr Ansprechpartner in der Gemeindeverwaltung:
Bürgerbüro Gemeinde Reinsberg
Heidrun Schirrmeister
Tel.: 037324 80730
Fax: 037324 80770
E-Mail: buergerbuero (at) gemeinde-reinsberg.de

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Reinsberg, 02/2009